Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/35: Erlass der Cybersicherheitsverordnung (CSV) · 39 Seiten

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 Im Bereich der Infrastrukturbetreiber zeigte sich Transitgas AG sehr positiv und sah die Verordnung als wichtigen Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Auch RAILplus erklärte, dass der Text den Erwartungen entspricht und hatte keine wesentlichen Kommentare. FAMH begrüsst die CSV. Der Verband weist darauf hin, dass nicht alle medizinischen Laboratorien von der Meldepflicht bei Cyberangriffen erfasst sind und empfiehlt seinen Mitgliedern, freiwillig Meldungen zu machen, auch wenn sie nicht unter die gesetzliche Definition fallen.

3.2.2 Positive Bewertung mit Verbesserungsvorschlägen oder Anmerkungen

Die CSV hat überwiegend positive Resonanz erfahren, wobei viele Vernehmlassungsteilnehmenden ihre grundsätzliche Zustimmung mit Verbesserungsvorschlägen oder Anmerkungen verbanden:

 Auf kantonaler Ebene zeigte sich eine breite Unterstützung. Kantone wie AG, BE, FR, GE, GL, GR, LU, SH, SO, UR, VD, VS, ZG und ZH begrüssten die Verordnung, brachten aber gleichzeitig verschiedene Anliegen vor. Diese reichten beispielsweise von Verbesserungsvorschlägen bei Ausnahmen von der Meldepflicht (AG) bis hin zu Forderungen nach Präzisierungen und stärkerer Berücksichtigung der Lieferkette (ZH).

Bundesbehörden wie BA und BFK unterstützten die Verordnung grundsätzlich, forderten aber eine stärkere Berücksichtigung der Strafverfolgung bzw. eine Begrenzung des Aufwands für initiale Meldungen.

Politische Parteien wie Die Mitte, FDP und SP befürworteten die Verordnung, wiesen aber auf unterschiedliche Aspekte hin, die es zu beachten gilt. Während Die Mitte die Notwendigkeit starker nationaler Strukturen betonte, warnte FDP vor übermässiger administrativer Belastung.

Verbände und Interessengruppen zeigten ebenfalls breite Unterstützung mit diversen Anmerkungen. Organisationen wie asut, VSE, CH++, digitalswitzerland, economiesuisse, ISSS, PourDemain, sgv, Swiss Banking, Swiss FS-CSC, SwissICT, Swico, SUISSEDIGITAL, scienceindustries, SVV, SGV, H+, NEDIK, SSK, CH++, suisseuniversities, NFP 77 ETHZ UNIL und eAHV/IV gehören dazu, machten aber gleichzeitig auf Verbesserungspotenziale aufmerksam. Häufig genannt wurden die Notwendigkeit der Harmonisierung mit bestehenden Regelwerken, die Forderung nach praxisgerechteren Anpassungen und der Wunsch nach flexibleren Fristen.

Unternehmen und Infrastrukturbetreiber wie Flughafen ZH, FER, Primeo, Migros, SBB, CH Post AG, Sunrise, SUVA, Salt, Swissgrid und Switch begrüssten die Verordnung ebenfalls, brachten aber zum Teil spezifische Anliegen ihrer Branchen vor. Diese reichten von der Forderung nach Präzisierungen der Meldepflicht bis hin zur Kritik an der Komplexität der Verordnung und unabgestimmten Meldeprozessen.

Insgesamt zeigt sich, dass die CSV auf breite Zustimmung stösst, gleichzeitig aber in vielen Bereichen Verbesserungspotenzial gesehen wird. Die häufigsten Anmerkungen betreffen zusammengefasst die Notwendigkeit von Präzisierungen, die Harmonisierung mit bestehenden Regelwerken, die Berücksichtigung branchenspezifischer Bedürfnisse und die Gewährleistung einer praxisnahen und wirtschaftlich vertretbaren Umsetzung.

3.2.3 Neutrale oder gemischte Bewertung

Im Rahmen der Vernehmlassung zur CSV gab es einige Vernehmlassungsteilnehmende, die neutrale oder gemischte Bewertungen abgaben. Diese Rückmeldungen zeichnen sich durch zurückhaltende oder fokussierte Stellungnahmen aus:

Flughafen GE nahm eine neutrale Position ein und enthielt sich einer inhaltlichen Bewertung der Verordnung. Flughafen GE beschränkte sich darauf, lediglich geplante Prozessanpassungen zu erwähnen, ohne dabei spezifische Kommentare zur Verordnung selbst abzugeben.