Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/35: Erlass der Cybersicherheitsverordnung (CSV) · 39 Seiten
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3.3.2.24 Organisationsverordnung vom 7. März 2003 für das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (OV-VBS)
Art. 15a Abs. 2 Einleitungssatz sowie Bst. f und h
2Es nimmt insbesondere folgende Funktionen wahr:
f. Es betreibt das nationale Einsatzteam für Computersicherheit (Computer Emergency Response Team [CERT]).
h. Es vertritt die Schweiz zur technischen Analyse von Cyberbedrohungen und zur Bewältigung von Cybervorfällen in internationalen Gremien.
3 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich zu den Änderungen der OV-VBS geäussert. Keiner der Vernehmlassungsteilnehmenden hat diese abgelehnt. Die Stellungnahmen enthalten Vorschläge zur Präzisierung und Anpassung des Artikels.
❖ Umfang und Beschränkung der internationalen Mitwirkung des BACS
ZH regt an, den Umfang, in dem das BACS in den internationalen Gremien mitwirkt, genauer zu umschreiben und auf den Bereich Cybersicherheit zu beschränken. Es wird betont, dass der nationale und internationale Austausch der Strafverfolgungsbehörden zum präventiven Schutz vor Cyberbedrohungen und zur repressiven Bewältigung von Cybervorfällen nicht eingeschränkt werden darf.
SSK fordert in Art. 15a Abs. 2 Bst. h OV-VBS eine genauere Definition des Umfangs, in dem das BACS die Gremienarbeit vornimmt, und eine Beschränkung auf den Bereich Cybersicherheit. Sie betont ebenfalls, dass der nationale und internationale Austausch der Strafverfolgungsbehörden präventiv zum Schutz vor Cyberbedrohungen sowie repressiv zur Bewältigung von Cybervorfällen durch diese Bestimmung nicht eingeschränkt werden darf.
❖ Verschiebung und Vereinheitlichung der Aufgabenauflistung
VS regt an, die Aufgabenauflistung in Art. 15a OV-VBS in die CSV zu verschieben und das französische Akronym BACS bzw. seine englische Version NCSC in allen bestehenden Rechtsgrundlagen (ISG, ISV und CSV) zu verallgemeinern.
3.3.2.25 Verordnung über den Datenschutz vom 31. August 2022 (DSV)
Art. 41 Abs. 1
Aufgehoben
Es hat sich niemand zur Aufhebung von Art. 41 Abs. 1 DSV geäussert.
3.3.2.26 Weitere Bemerkungen
9 Vernehmlassungsteilnehmende haben in ihren Vernehmlassungen, ohne direkten Bezug auf den Verordnungstext zu machen, weitere Bemerkungen angeführt:
❖ Zentrale Koordination durch das BACS
Flughafen ZH schlägt einen neuen Artikel vor, der vorsieht, dass eine Meldung an das BACS automatisch alle anderen Meldepflichten im Falle eines Cyberangriffs aufhebt. Das BACS soll als zentrale Koordinationsstelle fungieren und die Anfragen der Behörden koordinieren.