Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/35: Erlass der Cybersicherheitsverordnung (CSV) · 39 Seiten
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FR schlägt eine obligatorische Vertretung des Energiesektors im StA NCS vor.
GE schlägt vor, in zu Art. 4 Abs. 1 «société» durch «civile» zu ergänzen, um die Absicht besser wi-
derzuspiegeln, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten.
VD und SGV empfehlen die Aufnahme von Gemeindevertretern in den StA NCS.
Migros schlägt vor, dass der StA NCS so besetzt werden soll, dass wesentliche, für die Landesver-
sorgung mit Gütern und Dienstleistungen kritische Unternehmungen direkt und nicht über Verbände vertreten sind.
SBB kritisieren die unzureichenden Angaben zu Grösse und Zusammensetzung des StA NCS. Sie
fordern eine Präzisierung der generischen Begriffe wie «Wirtschaft», um sicherzustellen, dass betroffene Branchen adäquat vertreten sind.
sgv/usam fordert eine direkte Vertretung im StA NCS.
SSV kritisiert eine fehlende Vertretung der Städte/Gemeinden im StA NCS.
Swico beurteilt die gemischte Zusammensetzung des StA NCS als zielführend und schlägt die expli-
zite Einbeziehung der ICT- und Internetbranche vor.
swissuniversities bietet ihre Unterstützung bei der Suche nach einer angemessenen Vertretung der
Hochschulen im StA NCS an und weist darauf hin, dass die Rolle von Switch in diesem Zusammenhang geklärt werden muss.
Die Mitte begrüsst die breite Zusammensetzung des StA NCS.
❖ Artikel 4 Absatz 2
Swiss Banking und Swiss FS-CSC schlagen eine Ergänzung von Art. 4 Abs. 2 bezüglich angemes-
sener Erfahrungen oder Kenntnisse im Cyberbereich vor: «Bei der Bestimmung der Mitglieder des StA NCS ist auf angemessene Erfahrungen oder Kenntnisse im Cyberbereich zu achten.»
❖ Artikel 4 Absatz 3
GE schlägt vor, in Art. 4 Abs. 1 und 3 «société» durch «civile» zu ergänzen, um die Absicht besser
widerzuspiegeln, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten.
Swissgrid beantragt die explizite Nennung der Betreiber kritischer Infrastrukturen als mögliche vorsit-
zende Person.