Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/35: Erlass der Cybersicherheitsverordnung (CSV) · 39 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 34Fedlex · Ergebnisbericht
CH Post AG regt an, dass das BACS sämtliche meldepflichtigen Vorfälle entgegennimmt und diese
dann mit weiteren relevanten Behördenstellen koordiniert. Alternativ schlägt sie vor, dass sich die Behörden, an welche gemeldet werden muss, untereinander koordinieren.
digitalswitzerland regt an, dass das BACS eine zentrale, koordinative Rolle bei der Meldepflicht ein-
nehmen sollte, um Mehraufwand und Doppelspurigkeiten zu vermeiden.
economiesuisse und scienceindustries bemängeln das Fehlen an Koordination bzw. Harmonisierung
der multiplen Meldeverfahren bei Cyberangriffen und fordert Lösungen für eine Harmonisierung/Koordination der einzelnen Meldeverfahren.
Migros betont die Wichtigkeit eines kooperativen Ansatzes bei der Umsetzung harmonisierter Melde-
pflichtverfahren und schlägt vor, weniger auf Formalismus und mehr auf die Stärkung eines partnerschaftlichen Dialogs zwischen Behörden und Vertretenden kritischer Infrastrukturen zu setzen.
Swico begrüsst die Stärkung der Rolle des BACS als zentrale, koordinierende Stelle, vertritt aber
auch die Ansicht, dass multiple Meldeverfahren zu harmonisieren sind.
❖ Weitere Themen
LU verlangt eine klarere Definition des Begriffs «grosses Schadenspotenzial» im Zusammenhang
mit der Bekämpfung der Cyberkriminalität als Element der Nationalen Cyberstrategie.
digitalswitzerland schlägt vor, Anreize für ein proaktives Meldeverhalten bei Cyberschwachstellen zu
setzen und eine Liste spezifischer Kriterien für die Priorisierung von Meldungen zu erstellen.
Da Beat Lehmann keine spezifischen Kommentare zu einzelnen Artikeln und Absätzen der Verord-
nung gemacht hat, werden seine Vorschläge und Empfehlungen nachfolgend thematisch wiedergegeben:
o Meldepflichten: Er empfiehlt, verschiedene Situationen zu beachten, wie Massenauftritt von Störungen, Meldepflicht bei Auftragsbearbeitung und bei verbundenen Unternehmen. Des Weiteren schlägt er eine Harmonisierung der unterschiedlichen Meldepflichten nach verschiedenen Gesetzen vor und empfiehlt die Koordination von Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Cyberangriffen. Weiter schlägt er vor, dass das BACS die Kompetenz erhält, Merkblätter oder Richtlinien zu typischen Fallgruppen herauszugeben.
o Dynamische Bedrohungen: Er weist auf mögliche Störungen der IT-Infrastruktur durch ausländische Staaten oder deren Agenten hin. Hierbei betont er die Gefahr von Cyberangriffen als Teil hybrider Kriegführung und gezielter Desinformation und hebt hervor, dass nicht nur die klassische Datenverarbeitung, sondern auch Betriebstechnologie (OT) und SCADA-Systeme Ziele von Cyberangriffen werden können. Er betont die Schlüsselrolle der künstlichen Intelligenz für die Entwicklung von Mitteln und Verfahren von Cyber-Attacken und deren Abwehr.
o Internationale Zusammenarbeit: Er empfiehlt, die Möglichkeit zur internationalen Zusammenarbeit des BACS mit OECD, EU / ENISA, NATO hervorzuheben.
o Public-Private Partnership: Er schlägt vor, dass das erweiterte ISG und die CSV die Grundlage für eine umfassende «Public-Private Partnership» der staatlichen Behörden aller Stufen, der Wirtschaft und Wissenschaft bilden sollten.