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Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 25 Seiten

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Verordnung des ASTRA über den Kurs über Verkehrskunde AS 202X

Auftrag an die Personen, die den Kurs durchführen: Sie sensibilisieren auf Gefahren, die nicht nur von den Verkehrspartner/innen, sondern auch vom Fahrzeug und dessen Beladung, von Strassen und Strassenabschnitten sowie von zeitlichen Faktoren und witterungsbedingten Einflüssen ausgehen können. Sie vermitteln die sicheren Verhaltensweisen auf den verschiedenen Strassenarten und bei unterschiedlichen äusseren Bedingungen, immer unter Einbezug der Verkehrspartner/innen. Sie verdeutlichen die Wichtigkeit, die Geschwindigkeitswahl der eigenen Fahrkompetenz sowie dem Fahrzeug und dessen Beladung ebenso wie den äusseren Bedingungen (Infrastruktur, Verkehrsdichte und Witterung) anzupassen. Zum Abschluss des Kurses über Verkehrskunde führen sie gemeinsam mit den Kursteilnehmenden deren persönliche Strategien zusammen, die diese für eine verantwortungsbewusste, regelkonforme, rücksichtsvolle, defensive und sichere Fahrweise verinnerlicht haben.

Kompetenzen: Die Kursteilnehmenden sind fähig, ihre Verantwortung gegenüber Fahrzeug und Infrastruktur wahrzunehmen. Sie erklären die situationsgerechte Geschwindigkeits- und Spurgestaltung auf unterschiedlichen Strassenabschnitten und bei verschiedenen Witterungen. Sie übernehmen als Lenkende Verantwortung für den Zustand des Fahrzeugs, das sie führen sowie für die Mitfahrenden im Fahrzeug, auch wenn sie nicht der/die Halter/in des Fahrzeugs sind. Sie verinnerlichen ihre persönlichen Strategien und sind motiviert, sich durch deren Anwendung eine sichere Fahrweise anzueignen und damit verlässliche Verkehrspartner zu werden.

4.2 Kursablauf, Kompetenzen (Ziele) und Lerninhalte

Kursablauf Kompetenzen Lerninhalte (Ziele)

1. Einleitung

Die Kursteilneh- 1.1 zeigen Bereit- Rückbezug auf Unterrichtsblock 1 menden: schaft, sich mit ih- Position 3.2, Verantwortung von

rer Verantwortung Fahrzeugführenden und Fahrzeugals Fahrzeugfüh- haltern/-halterinnen

rende im Strassen-

verkehr auseinan-

derzusetzen.