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Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 25 Seiten

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Verordnung des ASTRA über den Kurs über Verkehrskunde AS 202X

Anhang (Art. 6 Abs. 3)

Lehrplan

I. Die vier Unterrichtsblöcke

1 Unterrichtsbock 1: Fahrberechtigung und Fahrzeug

1.1 Auftrag an die Personen, die den Kurs durchführen, und Kompetenzen

Auftrag an die Personen, die den Kurs durchführen: Sie zeigen den Kursteilnehmenden auf, welche Kompetenzen sie sich aneignen müssen, um sich mit einem Fahrzeug sicher im Strassenverkehr bewegen zu können. Sie erläutern den Ablauf der Fahrausbildung. Anhand der Grundregel nach Artikel 26 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vom 19. Dezember 19582 erklären sie, warum es Verkehrsvorschriften braucht, um so bei den Kursteilnehmenden die Akzeptanz für diese zu fördern. Die Kursteilnehmenden sollen dazu motiviert werden, sich im Rahmen ihrer Vorbereitungen auf die Prüfung der Basistheorie vertieft mit den Verkehrsregeln sowie, mit ihren Fahrmotiven und der Entwicklung ihres Verkehrssinns auseinanderzusetzen. Anhand der Grundregel nach Artikel 26 SVG machen sie deutlich, welche Verantwortung Fahrzeugführende tragen und wie sie diese Verantwortung wahrzunehmen haben. Es soll den Kursteilnehmenden klar werden, dass der Kurs über Verkehrskunde die Grundlage für die Verkehrssinnbildung ist, welche in den folgenden Ausbildungsphasen weiterentwickelt wird.

Kompetenzen: Die Kursteilnehmenden verstehen und begründen, welche Kompetenzen sie sich während der Fahrausbildung aneignen müssen, um die Anforderungen an das sichere Führen eines Motorfahrzeuges zu erfüllen. Sie wissen, wie sie ihre Fahrausbildung organisieren können. Sie sind motiviert, sich vertieft mit den Verkehrsvorschriften, ihren Fahrmotiven, der Entwicklung ihres Verkehrssinns und der Sicherheit von Fahrzeugen auseinanderzusetzen.

1.2 Kursablauf, Kompetenzen (Ziele) und Lerninhalte

Kursablauf Kompetenzen Lerninhalte

2 SR 741.01 (Ziele)