Vorlage
Vernehmlassung 2024/65: Neues Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) · 16 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 10Fedlex · Vorlage
KomPG «%ASFF_YYYY_ID»
2Sie müssen die Kontaktdaten dieser Person innert drei Monaten nach dem Eintrag auf der Liste nach Artikel 29 Absatz 3 dem BAKOM mitteilen, sie veröffentlichen und sie aktuell halten und dafür sorgen, dass sie leicht zugänglich sind.
11. Abschnitt: Unabhängige Evaluation
Art. 24 Unabhängige Evaluation
1Die Anbieterinnen von Kommunikationsplattformen oder Suchmaschinen müssen ihre Dienste jährlich auf eigene Kosten einer Evaluation der Einhaltung der Pflichten nach dem 2. Kapitel unterziehen.
2Das BAKOM lässt unabhängige Evaluationsorganisationen auf deren Antrag hin zu. Der Bundesrat regelt das Zulassungsverfahren, insbesondere die Anforderungen an die Unabhängigkeit, das erforderliche Fachwissen und die Kapazitäten der Organisa- tionen.
3Die Anbieterinnen von Kommunikationsplattformen oder Suchmaschinen müssen mit den Evaluationsorganisationen zusammenarbeiten, sodass diese die Evaluation rechtzeitig, wirksam und effizient durchführen können, indem sie insbesondere Zu- gang zu sämtlichen Informationen und Räumlichkeiten gewähren, die für die Durch- führung der Evaluation von Belang sind.
Art. 25 Evaluations- und Massnahmenbericht
1Die Evaluationsorganisation muss nach jeder Evaluation einen schriftlichen Evalu- ationsbericht in einer Amtssprache erstellen, der insbesondere Folgendes enthält:
a. den eignen Namen und die eigene Adresse;
b. den Namen, die Adresse und die Anlaufstelle der evaluierten Anbieterin der Kommunikationsplattform oder Suchmaschine;
c. den Evaluationszeitraum;
d. eine Interessenerklärung;
e. eine Beschreibung der einzelnen Evaluationsgegenstände;
f. die angewendete Methode;
g. eine Beschreibung und eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse der Evaluation;
h. eine Liste der konsultierten Dritten;
i. die Umstände und die Gründe einer allfälligen Verhinderung bei der Evalua- tion;
j. eine Stellungnahme zum Ergebnis der Evaluation;
k. operative Empfehlungen, wenn der Bericht Mängel feststellt.