Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/69: Änderung des Luftfahrtgesetzes · 23 Seiten

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Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und zwei Luftfahrtverbände81 beurteilen den Vorschlag kritisch. Sie argumentieren, dass durch die technologische Modernisierung das Personal gezwungen sei, sich neue Kompetenzen anzueignen, insbesondere im Umgang mit der Digitalisierung.

Gegen die vorgeschlagene Erweiterung sind die SP, zwei Wirtschaftsverbände82, die Syndicom und die IG Nord. Die SP erachtet die für die Skyguide vorgesehen Möglichkeit, bestimmte Flugsicherungsdienste an ausländische Provider zu übertragen, als nicht zielführend. Befürchtet wird ein Kontrollverlust, wach- sender Druck auf Löhne schweizerischer MitarbeiterInnen und letztlich auch ein Stellenabbau infolge der Erbringung günstigerer Flugsicherungsdienstleistungen. Gemäss der Gewerkschaft des Verkehrs- personals soll Skyguide auch künftig sämtliche Dienste in integrierter Form anbieten, um einen Kontroll- verlust im Schweizer Luftraum zu verhindern. Befürchtet werden weiter ein Stellenabbau und ein erhöh- ter Konkurrenzdruck. Nach Ansicht der IG Nord liegt die Flugsicherheit im nationalen Interesse, die Er- bringung von Flugsicherungsdienstleistungen dürfe deshalb nicht übertragen werden.

5.11 Beschränkung des Grundeigentums (Sicherheitszonenplan) (Art. 42 f. E-LFG)

Die vorgeschlagenen Artikel sehen verschiedene Anpassungen im Verfahren zur Festlegung von Si- cherheitszonenplänen vor. Positiv zum Vorschlag geäussert haben sich vier Kantone83 und Swiss. Der Flughafen Genf nimmt zur Kenntnis, dass die Sicherheitszonenpläne neu vom BAZL genehmigt werden.

Zwei Luftfahrtverbände84, drei Vereinigungen pro Luftfahrt85, und zwei Flughäfen86 sprechen sich dafür aus, das heutige Verfahren grösstenteils beizubehalten und schlagen Änderungen betreffend Einbezug der Kantone vor. Die IG Nord beantragt ohne Begründung eine weitgehende Neufassung des Artikels, die unter anderem die Anhörung der Gemeinden vorsieht.

Gegen den Vorschlag sind zwei Parteien87, 17 Umwelt- und Schutzverbände88 vier Städte und Gemein- den89 und sechs Einzelpersonen90. Die geplante Ausweitung des Geltungsbereichs der Sicherheitszo- nen sowie der Abbau der Mitwirkungsrechte und des Rechtsschutzes seien nicht akzeptabel.

5.12 Befreiung von Streckengebühren für Verkehr, der nach Sichtflugregeln abgewickelt wird (VFR-Verkehr) (Art. 49 E-LFG)

Zum Vorschlag haben der Kanton Aargau und die Skyguide zustimmend Stellung genommen. Nach Ansicht des Kantons Aargau ist indessen nicht klar, ob die Buchstaben a und b von Artikel 49 Absatz 1 LFG ebenfalls gestrichen werden sollen. Gemäss Skyguide sollte die gesetzliche Grundlage auch die Bereitstellung von Luftinformationsdiensten umfassen. Die Gebühr sollte zudem die Möglichkeit umfas- sen, die teilweise erheblichen notwendigen Investitionen in neue technische Einrichtungen zu decken.

5.13 Ergänzung Entwicklung und Entwicklungsbetriebe (Art. 57 E-LFG)

Zur Erweiterung der Delegationsnorm an das UVEK, um für die Entwicklung von Luftfahrzeugen Vor- schriften erlassen zu können und zur Ergänzung der Entwicklungsbetriebe in der Auflistung der Betriebe, die eine Bewilligung des BAZL benötigen, gingen keine Stellungnahmen ein.

5.14 Erhöhung der Altersgrenze für Helikopterpilotinnen und -piloten (Art. 61 E-LFG)

81 HelvetiCA, Kapers,

82 SGB, SEV, syndicom

83 AG, NW, UR, VD

84 Aerosuisse, SBAA

85 UGW, Pro Flughafen, Weltoffenes Zürich

86 FZAG, ARESA

87 SP, Grüne

88 ARAG, CARPE, IG Nord, KLUG, ATCR-AIG, Lärmliga, Mountain Wilderness, sbfz, VCS, AeFU, Fair in Air, FNI, Fluglärmsolidarität, VFSN, IG ZFDN, Region Ost, WWF

89 Wallisellen, Rümlang, Niederhasli, Zell,

90 Zimmermann, Huber, Bratoljic-Melkay, Schiltknecht, Blöchlinger, Hardegger, 11/23 BAZL-D-99FF3401/924