Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/69: Änderung des Luftfahrtgesetzes · 23 Seiten
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diese beteiligt sind, bei der Konzessionsvergabe bevorzugt zu behandeln seien. Gefordert wird weiter die Möglichkeit, die Konzession bereits nach zwei Dritteln der Konzessionsdauer verlängern zu können.
Im Grundsatz positiv aufgenommen wird die Ausdehnung der Kompetenzen der Bundesanwaltschaft. Vereinzelt wird aber kritisiert, dass die vorgeschlagene Regelung über den Motionswillen herausgehe und die vorgenommene Abgrenzung zu wenig klar sei. Ebenfalls befürwortet werden die neu ermöglich- ten Alkoholkontrollen durch Flughafenhalter. Verlangt wird teilweise, dass festgestellte Verstösse wie bei Besatzungsmitgliedern ebenfalls unter Strafe gestellt werden.
Mehrheitlich befürwortet werden die Bestimmungen zum Datenschutz und zu den biometrischen Daten. Die wenigen negativen Äusserungen weisen auf das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hin und dass die vorgesehene Zustimmung zur Verwendung der biometrischen Daten vor diesem Hintergrund nicht ausreiche.
Ebenfalls mehrheitlich positiv sind die Rückmeldungen zu den Zuverlässigkeitsprüfen. Negativ ins Feld geführt wird, dass von einer spürbaren Mehrbelastung für die Kantonspolizeien ausgegangen werden müsse. Kritisiert wird weiter, dass die Skyguide aufgrund der offenen Formulierung zu viel Spielraum bei der Festlegung des zu überprüfenden Personenkreises habe.
Der Erhöhung des Pilotenalters stimmt ebenfalls eine Mehrheit zu. Die Kritiker weisen darauf hin, dass die Regelung gegen europäisches Recht verstosse und die Beziehungen zur europäischen Union ge- fährden würden. Die Risiken und Nachteile, die durch eine Verletzung des Luftverkehrsabkommens zwi- schen der Schweiz und der EU erwachsen könnten, würden die Vorteile, die mit der Neuerung erreicht werden könnten, überwiegen.
Mehrheitlich befürwortet wird ebenfalls die erweiterte Möglichkeit zur Übertragung von Flugsicherungs- dienstleistungen. Die ablehnenden Stimmen befürchten einen Kontrollverlust, wachsenden Druck auf Löhne schweizerischer MitarbeiterInnen und letztlich auch einen Stellenabbau infolge der Erbringung günstigerer Flugsicherungsdienstleistungen. Kritisiert wird auch, dass die technologische Modernisie- rung das Personal zwinge, sich neue Kompetenzen anzueignen, insbesondere im Umgang mit der Digi- talisierung.
Die Verankerung des SIL im LFG und die neu geschaffene Verwertungsmöglichkeit für Fundgegen- stände in Flughäfen sind unbestritten. Ergänzend gefordert wird die Streichung der bestehenden Be- schränkung der Anzahl Flug- und Wasserflugplätze. Der Bundesrat solle stattdessen zu einem Konzept für die kommerzielle, militärische und private Luftfahrtinfrastruktur verpflichtet werden.
Unbestritten blieben auch die im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Passagierrechten stehende Ausdehnung der Strafbestimmungen auf Flughäfen und die Erhöhung des Bussenrahmens bei Verwal- tungsstrafverfahren gegen juristische Personen. Dasselbe gilt für die Befreiung von Streckengebühren für Verkehr, der nach Sichtflugregeln abgewickelt wird und die rein redaktionellen Anpassungen im Zu- sammenhang mit den Betriebsbewilligungen und den Entwicklungsbetrieben.
5. Allgemeine Bemerkungen zur Vorlage
Vier Kantone28 und der Regionalflugplatz Grenchen befürworten die Vorlage generell. Auf eine inhaltli- che Stellungnahme verzichtet haben zwei Kantone29, der Schweizerische Gemeindeverband, das Bun- desgericht und die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren.
Der Kanton Aargau moniert, in Kapitel 1 des Erläuterungsberichts zu den Grundzügen der Vorlage wür- den die betroffenen Gesetzesartikel nicht konsequent genannt. Für die Nachvollziehbarkeit der bean- tragten Regelung und deren Begründung wäre dies in den jeweiligen Unterkapiteln für die Bearbeitung hilfreich.
28 AR, BS, SH, TG
29 OW, SO 5/23 BAZL-D-99FF3401/924