Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/69: Änderung des Luftfahrtgesetzes · 23 Seiten

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Datenbearbeitung nicht per se ab, jedoch scheine es nach ihnen grosse Sicherheitsbedenken im Vor- haben zu geben. Der Datenschutz müsse strengstens geregelt werden. In den übrigen Stellungnahmen wird der Vorschlag insgesamt positiv beurteilt, verbunden mit der Forderung nach einer redaktionellen Anpassung, weil gemäss revidiertem Datenschutzgesetz nur noch natürliche Personen vom Geltungs- bereich des Gesetzes erfasst seien. Mit der Präzisierung im LFG sei auch klar, dass nicht jegliche Per- sonendaten der genannten Betriebe etc. bearbeitet werden dürfen, welche beispielsweise auch Perso- nendaten von Kunden etc. beinhalten können, sondern lediglich Personendaten des Personals.

5.22 Verwendung von biometrischen Daten (Art. 107c E-LFG)

Zur neu geschaffenen Rechtsgrundlage für die Verwendung von biometrischen Daten für die Sicher- heitskontrolle an Flughäfen haben zwei Kantone111, zwei Parteien112, zwei Dachverbände der Wirt- schaft113, drei Luftfahrtverbände114, vier Vereinigungen pro Luftfahrt115 zwei Flughäfen116, Swiss, und zwei Vereinigungen für Konsumenten- und Datenschutz117 Stellungnahmen eingereicht.

Der Kanton Genf ist gegen den Vorschlag. Kontext und Zweck der Erhebung von biometrischen Daten seien nicht verständlich und es sei auch nicht klar, für was die auf diese Weise erhobenen Daten ver- wendet würden. Der Kanton St. Gallen befürwortet den Vorschlag, gibt aber zu bedenken, dass die Einführung neuer Technologien erfordere, dass Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Ausserdem sei eine Angleichung an internationale Datenschutzstandards essenziell.

Die Piratenpartei äussert sich negativ. Statt den Flughafen als Versuchsobjekt und Gewöhnungsfeld für mehr (automatisierte) Überwachung und Datenbearbeitung im Namen der Sicherheit zu missbrauchen, sollte im Gegenteil ausdrücklich darauf verzichtet werden. Es wäre zudem schwierig, die vorgesehene ausdrückliche, informierte und freiwillige Zustimmung einzuholen. Die SP lehnt die vorgeschlagene Da- tenbearbeitung nicht per se ab, macht jedoch grosse Sicherheitsbedenken geltend. Der Datenschutz müsse strengstens geregelt werden, vor allem bei biometrischen Daten. Der Aufwand für einen freiwilli- gen Gebrauch scheine zu gross und es sei daher sinnvoller, darauf zu verzichten.

Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals lehnt den Vorschlag aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses Arbeitnehmer/Arbeitgeber ab. Eine Zustimmung sei vor diesem Hintergrund nicht ausreichend. Im glei- chen Sinne äussert sich die Kapers und Syndicom. Sie hinterfragen zusätzlich die Verhältnismässigkeit hinsichtlich der Erfüllung des Zweckes der Überprüfung der Identität.

Aerosuisse, die beiden Flughäfen, die Vereinigungen pro Luftfahrt und Swiss befürworten den Vor- schlag, verlangen aber nebst begrifflichen Präzisierungen auch Anpassungen im Gesetzestext, die dar- auf abzielen, den Anwendungsbereich der biometrischen Daten auf andere Bereiche als die Sicherheits- kontrollen auszudehnen. Weiter sei die Beschränkung auf eigenes Personal zu streichen und es sei die Möglichkeit vorzusehen, Pilotversuche durchzuführen.

Die zwei Vereinigungen für Konsumenten- und Datenschutz erachten die vorgeschlagene Digitalisierung hier grundsätzlich als sinnvoll. Im Sinne der Technologieneutralität sollte statt das «Gesichtsbild» aber die «biometrischen Personendaten» verwendet werden. Gefordert werden weiter Präzisierungen bezüg- lich Speicherung, Schutz und Verwendungszweck der biometrischen Daten. Der Bestimmung müsse klar zu entnehmen sein, unter welchen Voraussetzungen die Bearbeitung von biometrischen Daten zu- lässig ist.

111 GE, SG

112 Piratenpartei, SP,

113 SGV, SEV

114 Aerosuisse, Kapers, syndicom

115 Aviationsuisse, UGW, Pro Flughafen, Weltoffenes Zürich

116 AIG, FZAG

117 Digitale Gesellschaft, Politbeobachter 15/23 BAZL-D-99FF3401/924