Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/69: Änderung des Luftfahrtgesetzes · 23 Seiten
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- 11 Luftfahrtunternehmen19;
- fünf Landesflughäfen und Regionalflugplätze20;
- Skyguide
- 18 Umwelt- und Schutzverbände21,
- sechs Vereinigungen pro Luftfahrt22;
- neun kantonale und internationale Wirtschaftsverbände23
- vier Städte und Gemeinden24
- drei kantonale Konferenzen (Polizei und Staatsanwaltschaft)25
- sieben Vereinigungen für Konsumenten- und Datenschutz26
- neun weitere Adressaten (sieben Einzelpersonen, zwei Bundesverwaltung)27
4. Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Vorlage wird grossmehrheitlich begrüsst. Das grösste Echo lösten die Vorschläge zur Besitzstands- garantie der Landesflughäfen sowie weiterer Änderungen zur Luftfahrtinfrastruktur, zu den Abweichun- gen vom Öffentlichkeitsgesetz und zur Just Culture aus.
Die Besitzstandsgarantie der Landesflughäfen und die Abweichungen vom Öffentlichkeitsgesetz polari- sierten stark, wobei sich die Befürworter und Gegner etwa die Waage halten. Bei der Besitzstandsga- rantie wird der Vorschlag von einzelnen Kantonen, den Wirtschaftsverbänden und den Luftfahrtkreisen befürwortet. Dagegen sind einzelne Kantone und Gemeinden, Umwelt- und Schutzverbände und Ein- zelpersonen. Von den Argumenten her stehen die wirtschaftlichen Interessen der Luftfahrt dem Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen des Luftverkehrs gegenüber. Beim Öffentlichkeitsgesetz stehen auf der Pro-Seite Wirtschaftsverbände und Luftfahrtkreise, auf der Contra-Seite die Vereinigungen für den Konsumenten- und Datenschutz sowie ebenfalls Einzelpersonen. Argumentiert wird hier auf den einen Seite mit der Sicherheit des Luftfahrtsystems und auf der anderen Seite mit den Grundsätzen des Öffentlichkeitsgesetzes.
Das Thema Just Culture wird durchwegs positiv aufgenommen, insbesondere den Luftfahrtkreisen geht der Vorschlag aber teilweise noch zu wenig weit. Gefordert wird eine Erweiterung des Verwertungsver- bots und die Ausdehnung des Verfolgungsverzichts auf Meldungen im Zusammenhang mit Unfällen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bezüglich der vorgeschlagenen Stärkung der Rechte der Betroffenen bei der Unfalluntersuchung, die ebenfalls begrüsst wird. Zusätzliche Forderungen sind hier die Statuierung eines Aussageverweigerungsrechts und die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung des Untersuchungs- berichts.
Bei den verschiedenen Verfahrensbestimmungen betreffend Luftfahrtinfrastrukturen sind die Befürworter und Gegner praktisch dieselben wie bei der Besitzstandsgarantie der Landesflughäfen. Einziger Unter- schied ist, dass die Befürworter teilweise Anpassungen bei den einzelnen Artikeln verlangen.
Kritisch aufgenommen wird insbesondere von den Luftfahrtkreisen der Vorschlag zu den Aufsichtskom- petenzen des BAZL. Ihrer Ansicht nach gehen die Kompetenzen zu weit und sind zu wenig klar um- schrieben.
Der bezüglich Beschaffungsrecht angepasste Artikel zu den Betriebskonzessionen wird mehrheitlich be- grüsst. Ergänzend verlangt wird, dass Standortkantone und -gemeinden bzw. Gesellschaften, an denen
19 Swiss, easyjet, Helvetic, Air King, Albinati, Dassault, Jet Aviation, LAT, Pilatus, Swift Copters, Rega.
20 FZAG, AIG, EAP, Les Eplatures, Grenchen.
21 ARAG, CARPE, Fluglärmforum, IG Nord, KLUG, ATCR-AIG, Lärmliga, Mountain Wilderness, sbfz, VCS, Aefu, Fair in Air, FNI, Fluglärmsolidarität, VFSN, IG ZFDN, Region Ost, WWF,
22 AERIA, Aviationsuisse, IG Landesflughäfen, Weltoffenes Zürich, UGW, Pro Flughafen,
23 GLWK, HKBB, IVS, SOHK, SCSA, SCHK, ZWK, ZBV, ZHK
24 Niederhasli, Zell, Rümlang, Wallisellen
25 KKJPD, KKPKS, SSK-CMP
26 Digitale Gesellschaft, frc, RSF, Konsumentenschutz, Investigativ, Öffentlichkeitsgesetz, Politbeobachter
27 ADF, Zimmermann, Huber, Bratoljic-Melkay, Schiltknecht, Blöchlinger, Hardegger, SUST, EDÖB 4/23 BAZL-D-99FF3401/924