Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/69: Änderung des Luftfahrtgesetzes · 23 Seiten
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Luftfahrt53, acht Fluggesellschaften54, Skyguide, vier Flughäfen55 und eine Einzelperson56. Der Kanton Schwyz unterstützt grundsätzlich die Erweiterung der Besitzstandsgarantie. Er will sie aber auf die zu- lässige Lärmbelastung insbesondere in der Nacht beschränkt wissen; zu schützen sei der Betriebsrah- men und nicht der konkrete Flugbetrieb. Die Luftfahrtkreise, teilweise mit Unterstützung der Wirtschafts- verbände, verlangen im Sinne eines Branchenvorschlags ergänzend, dass die Besitzstandsgarantie auch den Betriebsumfang und die Öffnungszeiten umfasst; diese seien mindestens im bisherigen Um- fang zu gewährleisten. Vereinzelt wird gefordert, dass es auch möglich sein sollte, Betriebsumfang und -zeiten auszudehnen, wenn der Verkehr zunimmt und die Umweltauswirkungen (Lärmbelastung) abneh- men57 und dass die Besitzstandsgarantie auch auf Regionalflugplätze mit Linienverkehr auszudehnen sei58.
Gegen den Vorschlag sind drei Kantone59, zwei Parteien60 17 Umwelt- und Schutzverbände61 vier Städte und Gemeinden62 und sechs Einzelpersonen63. Der Kanton Aargau verlangt den Verzicht auf die Aus- dehnung der Besitzstandsgarantie. Er begründet dies im Wesentlichen mit der fehlenden Möglichkeit zur Interessenabwägung. Zudem vermisst er Ausführungen zu den Auswirkungen einer Ausdehnung. Der Kanton Genf verlangt im Ergebnis eine Beschränkung der Besitzstandsgarantie, indem er für künftige SIL-Objektblätter und für Sanierungsverfahren einen Vorbehalt macht. Der Kanton Baselland bezieht keine Position zur Ausdehnung der Besitzstandsgarantie, er weist aber darauf hin, dass seine Ziel-For- derung zu den Betriebszeiten am EAP aktuell nicht erfüllt würden. Die übrigen Ablehnungen sind inhalt- lich grösstenteils identisch. Sie sind gegen eine faktische Abschaffung der umweltrechtlichen Schutz- normen bei Landesflughäfen und verlangen den Verzicht auf die Ausdehnung der Besitzstandsgarantie. Der Vorschlag verletze den verfassungsrechtlichen Auftrag des Bundes, wonach die Umwelt und damit die Menschen vor lästigen und schädlichen übermässigen Immissionen zu schützen sind.
5.8 Nebenanlagen (Art. 37m E-LFG)
Zur Anpassung des kantonalen Entscheidverfahrens für Bauten und Anlagen, die nicht ganz oder über- wiegend dem Flugplatzbetrieb dienen, haben vier Kantone64 positiv Stellung genommen. Drei Luftfahrt- verbände65, vier Vereinigungen pro Luftfahrt66, und zwei Flughäfen67 begrüssen im Grundsatz den Vor- schlag, verlangen aber eine weitgehende Neuformulierung der Bestimmung. Diese sieht unter anderem eine erweiterte Zustimmungspflicht der Flugplatzhalter vor, indem diese die Zustimmung verweigern können, wenn die Nebenanlage den künftigen Ausbau der Flughafenanlagen verunmöglicht oder er- schwert. Der Flughafen Genf erachtet die geltende Fassung von Art. 37m für klarer und lehnt die vorge- sehene Änderung mit Ausnahme der Anhörung des Flugplatzhalters oder der Flugsicherung ab.
Gegen den Vorschlag sind die SP, 17 Umwelt- und Schutzverbände68 vier Städte und Gemeinden69 und sechs Einzelpersonen70. Ihrer Ansicht nach ist die Notwendigkeit einer Beschränkung der kantonalen Kompetenzen nicht genügend begründet. Kritisiert wird insbesondere die Behauptung, den kantonalen Behörden würden die notwendigen Beurteilungskompetenzen fehlen. Die damit einhergehende Ent-
53 AERIA+, AGAA, Aviationsuisse, IG Landesflughäfen, UGW, Pro Flughafen, Weltoffenes Zürich
54 Dassault, easyjet, Jet Aviation, LAT, Swift Copters, Rega, Swiss, Albinati
55 FZAG, AIG, EAP, ARESA
56 ADF
57 Air King, Albinati, AERIA +, AGAA, Dassault
58 ADF
59 GE, AG, BL
60 SP, Grüne
61 ARAG, CARPE, IG Nord, KLUG, ATCR-AIG, Lärmliga, Mountain Wilderness, sbfz, VCS, AeFU, Fair in Air, FNI, Fluglärmsolidarität, VFSN, IG ZFDN, Region Ost, WWF
62 Wallisellen, Rümlang, Niederhasli, Zell
63 Zimmermann, Huber, Bratoljic-Melkay, Schiltknecht, Blöchlinger, Hardegger,
64 AG, FR, GR, NW, VD
65 Aerosuisse, VSF, EBAA
66 IG Landesflughäfen, UGW, Pro Flughafen, Weltoffenes Zürich
67 FZAG, ARESA
68 ARAG, CARPE, IG Nord, KLUG, ATCR-AIG, Lärmliga, Mountain Wilderness, sbfz, VCS, AeFU, Fair in Air, FNI, Fluglärmsolidarität, VFSN, IG ZFDN, Region Ost, WWF
69 Wallisellen, Rümlang, Niederhasli, Zell,
70 Zimmermann, Huber, Bratoljic-Melkay, Schiltknecht, Blöchlinger, Hardegger, 9/23 BAZL-D-99FF3401/924