Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/69: Änderung des Luftfahrtgesetzes · 23 Seiten
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5.4 Anpassung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebsbewilligung (Art. 27 E-LFG)
Zur vorgeschlagenen Streichung des Erfordernisses, für die Erteilung einer Betriebsbewilligung über die erforderlichen Benützungsrechte auf dem als Standort des Flugbetriebs vorgesehenen Flugplatz zu ver- fügen, gingen keine Stellungnahmen ein.
5.5 Sachplan Verkehr (SIL) / Verwertung von Fundgegenständen (Art. 36 VE-LFG)
Zum Vorschlag Stellung genommen haben drei Kantone38. Sie verlangen eine Umplatzierung der Regu- lierung zur Verwertung von Fundgegenständen, da diese nichts mit dem Regulierungsgegenstand des Artikels, dem SIL, zu tun habe. Der Kanton Genf gibt zudem der Hoffnung Ausdruck, dass die Anpas- sungen im Artikel die kantonalen Kompetenzen in der Raumplanung nicht beeinträchtigen. Der Schwei- zerische Gewerkschaftsbund begrüsst den Vorschlag vorbehaltlos. Die SVP begrüsst die Verankerung des SIL im Gesetz und verlangt, dass dieser auch für weitere Träger von Bundesaufgaben verbindlich sein soll. Die Beschränkung der Anzahl Flug- und Wasserflugplätze sei zu streichen, dafür solle der Bundesrat zu einem Konzept für die kommerzielle, militärische und private Luftfahrt-Infrastruktur ver- pflichtet werden. Sechs Luftfahrtverbände39, die beiden Landesflughäfen40 und die ARESA, zwei Luft- fahrtgesellschaften41, zwei Wirtschaftsverbände42 und vier Vereinigungen pro Luftfahrt43 äussern sich ebenfalls in diesem Sinne. Die Aerosuisse schlägt weiter vor, in Absatz 1 von Sicherheits- und Gepäck- kontrollen zu sprechen. Die IG Nord verlangt zahlreiche Ergänzungen im Gesetzestext, die zum Ziel haben, die Wahrung der Aufgabenerfüllung und der Interessen der betroffenen Kantone und Gemeinden sicherzustellen.
5.6 Betriebskonzession und Beschaffungsrecht (Art. 36a E-LFG)
Der Vorschlag, die Erteilung einer Betriebskonzession an Flughäfen vom Beschaffungsrecht auszuneh- men wird grossmehrheitlich befürwortet. Dafür ausgesprochen haben sich fünf Kantone44, sieben Wirt- schaftsverbände45, die SVP, sieben Luftfahrtverbände und Vereinigungen pro Luftfahrt46 und drei Flug- häfen47. Der Kanton Graubünden wünscht ergänzend, dass in den Erläuterungen auf das Binnenmarkt- gesetz hinzuweisen sei. Die SVP, die Luftfahrtverbände, die Vereinigungen pro Luftfahrt und die Flug- häfen verlangen, dass die Standortkantone und -gemeinden bzw. Gesellschaften, an denen diese betei- ligt sind, bei der Konzessionsvergabe bevorzugt zu behandeln seien. Drei Wirtschaftsverbände48 schlies- sen sich diesem Antrag an und beantragen weiter, dass die Konzessionsverlängerung bereits nach Ab- lauf von zwei Dritteln der Konzessionsdauer möglich sein soll. Der Kaufmännische Verband Schweiz verlangt die Aufnahme einer Verpflichtung der Flughäfen zur Nachhaltigkeit im Gesetz. Die IG Nord ist gegen den Vorschlag und verlangt ohne weitere Begründung dessen Streichung.
5.7 Besitzstandsgarantie der Landesflughäfen (Art. 36abis E-LFG)
Zur vorgeschlagenen Erweiterung der Besitzstandsgarantie auf die Betriebszeiten der Landesflughäfen gingen insgesamt 83 Stellungnahmen ein. Für die neue Regelung ausgesprochen haben sich fünf Kan- tone49, zwei Parteien50, 16 Wirtschaftsverbände51, fünf Luftfahrtverbände52, sechs Vereinigungen pro
38 AG, GE, VS
39 Aerosuisse, AeCS, VSF, SBAA, HelvetiCA, Aviationssuisse
40 AIG, FZAG
41 Swiss, LAT
42 Economiesuisse, ZHK
43 UWF, VPF, ZHK, KWZ,
44 GE, GR, NE, VS, ZG
45 economiesuisse, CP, SEV, KV Schweiz, sgv, ZHK
46 Aerosuisse, IG Landesflughäfen, SBAA, VFS, Pro Flughafen, UGW, Weltoffenes Zürich
47 AIG, FZAG, ARESA
48 Eonomiesuisse, ZHK, UGW
49 GR, SG, SZ, ZG, ZH
50 FDP, SVP
51 Economiesuisse, sgv, SEV, STV, CP, HKBB, LGWK, HTS, IVS, SOHK, SCSA, syndicom, SCHK, ZWK, ZBK, ZHK
52 Aerosuisse, AEROPERS/SwissALPA, SASPA, SBAA, VSF 8/23 BAZL-D-99FF3401/924