Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/69: Änderung des Luftfahrtgesetzes · 23 Seiten
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wie dies die Motion vorsehe. Die vorgenommene Angrenzung sei zudem zu wenig klar und schaffe ein hohes Risiko für neue Unsicherheiten und Konflikte. Die vorgesehen Ausweitung der Bundesgerichts- barkeit könne die kantonalen Polizeikorps nur entlasten, wenn die Bundesanwaltschaft zur Umsetzung auch konsequent die Bundeskriminalpolizei beiziehe. Diesbezüglich bleibe der präsentierte Vorschlag ungenügend und die Aufgabenteilung sei entsprechend zu präzisieren.
Der Kanton Genf und die IG Nord lehnen den Vorschlag ab. Nach Ansicht des Kantons Genf geht der Vorschlag über den Motionswillen hinaus und er berge das Risiko, dass sich die Bundesanwaltschaft auf den Flughäfen mit Bagatellfällen zu befassen hat, für die es kein spezielles Fachwissen braucht. Weiter gebe es nebst der Luftfahrt auch andere Bereiche, wo bei der Strafuntersuchung Fachwissen verlangt wird. Zu behaupten, die heutige Kompetenzregelung würde zu einer uneinheitlichen Behand- lung durch die Kantone führen, sei nicht stichhaltig und für die Abgrenzung der Kompetenzen nicht hilf- reich. Die Abgrenzungskriterien seien zudem zu wenig klar und würden Kompetenzkonflikte zur Folge haben. Unabhängig von der getroffenen Lösung sei in jedem Fall sicherzustellen, dass die Bundesan- waltschaft zusammen mit der Bundeskriminalpolizei die Verfahren durchführe. Gemäss IG Nord gibt es keinen erkennbaren, geschweige denn zwingenden Grund, kantonale Kompetenzen zu beschränken.
5.19 Just Culture (Art. 20 und 91ter E-LFG, Art. 237 E-StGB)
Zur vorgeschlagenen Umsetzung der Just Culture im LFG und im StGB gingen insgesamt 40 Stellung- nahmen ein. Stellung genommen haben sechs Kantone97, zwei Parteien98, vier Dachverbände der Wirt- schaft99, 13 Luftfahrtverbände100, zwei Umwelt- und Schutzverbände101, drei Vereinigungen pro Luft- fahrt102, drei Flughäfen103, drei Fluggesellschaften104 Skyguide, zwei Vertreter der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaften105 und die SUST.
Die Stellung nehmenden Kantone begrüssen den Vorschlag grösstenteils vorbehaltlos. Nach Ansicht des Kantons St. Gallen sei rechtsstaatlich bedenklich, dass das Verwertungsverbot auch bei schweren Verstössen wie Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zum Tragen komme. Diese Informationen müssten in der Strafverfolgung verwertbar sein. Der Kanton Luzern weist ergänzend darauf hin, dass weil nur bei Luftfahrtsachen eine ausschliessliche Bundeskompetenz bestehe, sich Artikel 237 StGB bezüglich Ein- stellungen und Nichtanhandnahmen durch die kantonalen Strafbehörden nur in den Bereichen Schiff- fahrt, Seil- und Eisenbahnen auswirken werde.
Die Grünen unterstützen den Vorschlag vorbehaltlos. Die SP begrüsst ihn, moniert jedoch markante Schwachstellen und zu weit gefasste Formulierungen, ohne diese weiter zu begründen.
Die Dachverbände der Wirtschaft begrüssen den Vorschlag. Nach Ansicht der Gewerkschaft des Ver- kehrspersonals geht die Umsetzung der Just Culture aber nicht weit genug und der Schutz der Informa- tionsquellen sei ungenügend. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kritisiert, es gebe markante Schwachstellen und zu weit gefasste Formulierungen, ohne diese weiter zu begründen.
Die beiden Vertreter der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaften äussern sich positiv.
Die Stellungnahmen aus den Luftfahrtkreisen sind durchwegs positiv, sie verlangen aber einzelne Ver- besserungen. Ein Anliegen ist, dass der Verfolgungsverzicht auch auf Meldungen gemäss der Unfallun- tersuchungsverordnung der EU (Verordnung [EU] Nr. 996/2010) zur Anwendung kommen soll. Verlangt wird weiter, in den beiden LFG-Artikeln den Begriff «schwerer Fall» zu streichen, da nicht klar sei, ob damit eine weitere Qualifikation eingeführt wird. Eine weitere Forderung ist, das Verwertungsverbot auch auf Personen auszudehnen, die in Meldungen genannt werden. Nicht verstanden wird zudem, dass der Verfolgungsverzicht nur für luftrechtliche Strafverfahren gelten soll. Bezüglich Artikel 237 StGB wird kri- tisiert, dass das Erfordernis der «zumutbaren Anstrengungen» zu unbestimmt sei. Vorgeschlagen wird
97 AG, GE, LU, NE, SG, UR
98 SP, Grüne
99 Economiesuisse, SEV, SGV, SGB
100 Aerosuisse, AeCS, AEROPERS-SwissALPA, FFAC, HelvetiCA, Kapers, SHV, Rega, SATTA, SASPA, SBAA, syndicom, VSF
101 IG Nord, Fluglärmsolidarität
102 Aviationsuisse, UGW, Pro Flughafen
103 AIG, ARESA, FZAG,
104 Helvetic, LAT, Swiss,
105 KKPKS, SSK 13/23 BAZL-D-99FF3401/924