Vernehmlassungsvorlage - ChemRRV
Vernehmlassung 2025/123: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026 · 20 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage
Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
4terDas Verbot des Inverkehrbringens nach Ziffer 1.1 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer 2 gilt nicht für Analyse- und Forschungszwecke.
6Das Verbot des Inverkehrbringens nach Ziffer 1.1 Absatz 2 Buchstabe e gilt nicht für:
b. quecksilberhaltige Ausrüstungsgegenstände für den Einsatz im Weltraum;
Ziff. 2.1
Verboten ist die Ausfuhr von Messinstrumenten, Schaltern, Relais und Lampen, so- fern sie nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.
Ziff. 3.1 Buchstabe a Ziffer 3
Verboten ist die Verwendung von:
a. Quecksilber (CAS-Nr. 7439-97-6), Quecksilberverbindungen und quecksil- berhaltigen Zubereitungen für die Herstellung von:
3. Lampen, sofern sie nach Anhang 2.18 Ziffer 3 nicht in Verkehr gebracht werden dürfen;