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Vernehmlassung 2025/14: Änderung der Verordnungen zum Transplantationsgesetz · 16 Seiten

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Verordnung über die Zuteilung von Organen, Geweben und Zellen «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang (Art. 8 Bst. a, 15 Abs. 2, 16 Abs. 2 und 22 Abs. 1)

Inhalt des SOAS

1 Stammdaten:

1.1. über Personen, die ein Organ benötigen oder erhalten haben:

a. Erkennungsnummern, einschliesslich der SOAS-ID;

b. Name, Vornamen, Geburtsdatum;

c. Geschlecht;

d. Blutgruppe;

e. Wohnsitz und Nationalität;

f. betreuendes Transplantationszentrum und gegebenenfalls die Zuteilungsorga- nisation im Ausland;

g. Angabe, ob die Person auf der Warteliste steht und ob sie am Überkreuz-Le- bendspende-Programm teilnimmt;

h. Datum der Transplantation respektive die Gründe, wenn das entnommene Or- gan nicht transplantiert werden konnte;

i. Angabe, welche Organe transplantiert wurden;

j. Angaben zu Frühkomplikationen.

1.2 über Personen, die für eine Organspende zur Verfügung stehen oder Organe gespendet haben:

a. Erkennungsnummern, einschliesslich der SOAS-ID;

b. Name, Vornamen, Geburtsdatum;

c. Geschlecht;

d. Blutgruppe;

e. Wohnsitz;

f. betreuendes Spital oder Transplantationszentrum und gegebenenfalls die Zu- teilungsorganisation im Ausland;

g. Spendeart;

h. Datum der Entnahme und Angabe, welche Organe entnommen wurden, be- ziehungsweise die Angabe, dass ein Organ nicht entnommen oder verwendet werden konnte und die Gründe dafür.

2 Daten, die für das Zuteilungsverfahren verwendet werden:

2.1 über Personen auf der Warteliste sowie über Empfängerinnen und Empfänger:

a. Status auf der Warteliste: aktiv oder inaktiv;