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Vernehmlassung 2025/14: Änderung der Verordnungen zum Transplantationsgesetz · 16 Seiten
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Verordnung über die Zuteilung von Organen, Geweben und Zellen «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang (Art. 8 Bst. a, 15 Abs. 2, 16 Abs. 2 und 22 Abs. 1)
Inhalt des SOAS
1 Stammdaten:
1.1. über Personen, die ein Organ benötigen oder erhalten haben:
a. Erkennungsnummern, einschliesslich der SOAS-ID;
b. Name, Vornamen, Geburtsdatum;
c. Geschlecht;
d. Blutgruppe;
e. Wohnsitz und Nationalität;
f. betreuendes Transplantationszentrum und gegebenenfalls die Zuteilungsorga- nisation im Ausland;
g. Angabe, ob die Person auf der Warteliste steht und ob sie am Überkreuz-Le- bendspende-Programm teilnimmt;
h. Datum der Transplantation respektive die Gründe, wenn das entnommene Or- gan nicht transplantiert werden konnte;
i. Angabe, welche Organe transplantiert wurden;
j. Angaben zu Frühkomplikationen.
1.2 über Personen, die für eine Organspende zur Verfügung stehen oder Organe gespendet haben:
a. Erkennungsnummern, einschliesslich der SOAS-ID;
b. Name, Vornamen, Geburtsdatum;
c. Geschlecht;
d. Blutgruppe;
e. Wohnsitz;
f. betreuendes Spital oder Transplantationszentrum und gegebenenfalls die Zu- teilungsorganisation im Ausland;
g. Spendeart;
h. Datum der Entnahme und Angabe, welche Organe entnommen wurden, be- ziehungsweise die Angabe, dass ein Organ nicht entnommen oder verwendet werden konnte und die Gründe dafür.
2 Daten, die für das Zuteilungsverfahren verwendet werden:
2.1 über Personen auf der Warteliste sowie über Empfängerinnen und Empfänger:
a. Status auf der Warteliste: aktiv oder inaktiv;