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Vernehmlassung 2025/14: Änderung der Verordnungen zum Transplantationsgesetz · 16 Seiten
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Verordnung über die Zuteilung von Organen, Geweben und Zellen «%ASFF_YYYY_ID»
b. noch nicht alle Untersuchungsergebnisse vorliegen, die erforderlich sind, um eine vorübergehende medizinische Kontraindikation ausschliessen zu kön- nen;
c. diese am Überkreuz-Lebendspende-Programm teilnimmt und sie bei der Er- mittlung und Validierung der besten Kombination sowie der Überprüfung mittels Kreuzprobe berücksichtigt wird, ihr aber noch keine Niere transplan- tiert wurde;
d. der Zeitpunkt der Transplantation eines Organs, das aus einer gerichteten Spende stammt, festgelegt wurde.
3Sie müssen die betroffene Person innerhalb einer angemessenen Frist über eine Sta- tusänderung informieren.
3. Abschnitt: Zuteilungsregeln
Art. 11 Grundsatz
1Organe dürfen nur Personen zugeteilt werden, wenn Aussicht auf eine erfolgreiche Transplantation besteht und eine Gesundheitsgefährdung der Empfängerin oder des Empfängers nach aktuellem Stand der Wissenschaft ausgeschlossen werden kann.
2Das EDI regelt das Vorgehen im Fall eines reaktiven Testergebnisses bei bestimmten Krankheitserregern. Besteht ein erhöhtes Übertragungsrisiko, so muss die Empfänge- rin oder der Empfänger vor der Aufnahme in die Warteliste umfassend über die Ge- sundheitsrisiken informiert werden und schriftlich zugestimmt haben.
Art. 12 Übereinstimmung der Blutgruppe
1Ein Organ darf einer Person nur zugeteilt werden, wenn deren Blutgruppe mit der- jenigen der spendenden Person kompatibel ist.
2Das EDI kann festlegen, welche Blutgruppen hinsichtlich der Zuteilung als kompa- tibel gelten. Es berücksichtigt dabei den aktuellen Stand der Wissenschaft.
3Es kann festlegen, unter welchen Voraussetzungen Organe Personen zugeteilt wer- den können, deren Blutgruppe mit derjenigen der spendenden Person nicht kompatibel ist.
4Es kann zudem Bestimmungen vorsehen, um die Chancengleichheit von Personen, die aufgrund ihrer Blutgruppe lange auf ein Organ warten müssen, sicherzustellen.
Art. 13 Zuteilungskriterien und Priorisierung bei der Zuteilung
1Bei der Zuteilung der Organe werden die Zuteilungskriterien in der folgenden Rei- henfolge berücksichtigt:
a. medizinische Dringlichkeit;
b. medizinischer Nutzen;
c. Wartezeit.