Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/17: Teilrevision der Postverordnung (VPG) · 24 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision der Postverordnung (VPG)
sieht hinsichtlich des Datenschutzes noch Klärungsbedarf und fordert insbesondere, dass Dritte keinen Zugang zum Inhalt elektronischer Sendungen haben. Für die Kantone Luzern und St. Gallen ist eine Abstimmung mit anderen laufenden Projekten von Bund und Kantonen erforderlich. Der Kanton Schwyz befürchtet, der hybride Kanal führe zu einem unverhältnismässigen Aufwand für die Post, und beantragt diverse Änderungen in Bezug auf den elektronischen Rechtsverkehr (vgl. Kap. 0)
Vier Kantone (NE, TG, VD, ZH) lehnen die Änderung ab. Die Aufnahme des hybriden Zustellsystems in die Grundversorgung dürfe nicht ohne detaillierte Analyse und politische Diskussion auf dem
Verordnungsweg erfolgen. Es solle zuerst beobachtet werden, ob das bestehende Angebot der Post (ePost) einem Marktbedürfnis entspreche (NE). Zudem wird vorgebracht, das Vorhaben erhöhe die Nettokosten der Grundversorgung (ZH) und führe zu Wettbewerbsverzerrungen (TG, ZH). Aus Sicht des Kanton Thurgau liegt kein Marktversagen vor, das einen Staatseingriff rechtfertigen würde.
Parteien
Grüne, SP und Mitte begrüssen die Aufnahme des hybriden Zustellsystems in die Grundversorgung grundsätzlich. Die Mitte fordert, der tatsächliche Bedarf müsse klar und systematisch nachgewiesen werden. Dazu sei innert nützlicher Frist eine Evaluation vorzunehmen, die dem Parlament und den zuständigen Behörden als Entscheidungsgrundlage diene. Zudem müsse ein Dschungel an digitalen Angeboten, für die Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl von Konten eröffnen müssten, vermieden werden. Es sei deshalb zu prüfen, wie die Kompatibilität zwischen den Systemen verschiedener Anbieter sichergestellt werden können. Für Grüne und SP müssen beim Datenschutz hohe Standards gewährleistet sein. Die SP beantragt zudem Änderungen an einzelnen Bestimmungen (vgl. Kap. 0).
FDP und SVP lehnen die Aufnahme des digitalen Briefes in die Grundversorgung ab. Das geltende PG biete dafür keine gesetzliche Grundlage, es sei keine Bedarfsabklärung vorgenommen worden und es habe keine Grundsatzdebatte stattgefunden (SVP). Zudem existiere kein Marktversagen, das einen staatlichen Eingriff rechtfertigen würde, und die Massnahme führe zu Wettbewerbsverzerrungen (FDP).
Gemeinden, Städte und Berggebiete
Drei von vier gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB, SGV, SVBK) befürworten die Aufnahme des digitalen Briefes in die Grundversorgung vorbehaltlos. Die Nutzung müsse aber, wie in der Vorlage vorgesehen, freiwillig sein. Der SSV sieht im hybriden
Zustellsystem eine attraktive Ergänzung der physischen Postdienste und stimmt der Änderung unter der Bedingung zu, dass sich das Angebot der Post in die bestehende Strategie von Digitale
Verwaltung Schweiz (DVS) einfüge.
14 der 16 Gemeinden und Gemeindeverbände, die eine Stellungnahme eingereicht haben, begrüssen die Massnahme vorbehaltlos. Die Regionalkonferenz Oberland-Ost regt an, vor der Umsetzung der Massnahme zu prüfen, ob bereits vorhandene oder sich im Aufbau befindende Systeme des Bundes als Grundlage für eine offizielle «Bürger-E-Mail» genutzt werden könnte. Eine staatliche Lösung sei wirtschaftlich unabhängig und habe eine höhere Akzeptanz bei der Bevölkerung.
Wirtschaft und Sozialpartner
Der SBV begrüsst die Erweiterung der Grundversorgung um ein hybrides Zustellsystem vorbehaltlos. Die Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen stimmen dem Vorhaben ebenfalls zu, regen aber zum Teil gewisse Änderungen an, die auch von der Post gefordert werden (vgl. Kap. 0).
Economiesuisse und der sgv lehnen die Aufnahme des digitalen Briefes in die Grundversorgung entschieden ab. Eine Ausweitung der Grundversorgung auf die digitale Kommunikation entspreche einem Paradigmenwechsel und werde grundsätzlich abgelehnt. Zudem liege kein Marktversagen vor und es fehle eine rechtliche Grundlage für das Vorhaben. Die Massnahme führe zu
Wettbewerbsverzerrungen, da die Post künftig digitale Angebote mit Erträgen aus dem Monopol
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