Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/17: Teilrevision der Postverordnung (VPG) · 24 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision der Postverordnung (VPG)
querfinanzieren könnte. Zudem erhöhten sich die Nettokosten der Grundversorgung der Post, da die Post das System an den Markt- und Kundenbedürfnissen vorbei anbieten müsste.
Vier Verbände (asut, Suissedigital, Swico, swissICT) und drei Unternehmen (Swisscom, Sunrise,
PrivaSphere) der IKT-Branche lehnen den digitalen Brief dezidiert ab. Es fehle eine hinreichende gesetzliche Grundlage, es liege weder ein Marktversagen noch eine Versorgungslücke vor und die Post könne ePost ohne Grundversorgungsauftrag unter Wettbewerbsbedingungen anbieten. Zudem führe das Vorhaben zu Wettbewerbsverzerrungen und es bestehe aus Sicht des Staates kein Bedarf, da die E-ID künftig Privatpersonen und Unternehmen ermöglichen werde, sich digital eindeutig
auszuweisen und sensible Informationen rechtlich verbindlich auszutauschen. Weiter bedürfe ein solcher Entscheid einer grundlegenden politischen Diskussion und demokratischer Legitimation.
Die Post begrüsst das Vorhaben ausdrücklich, beantragt aber diverse Lockerungen der Vorgaben in den Bereichen Datenschutz, Datensicherheit und nichtdiskriminierender Zugang für Dritte (vgl. Kap. 0). DPD stimmt der Aufnahme des digitalen Briefes in die Grundversorgung ohne Vorbehalte zu.
KEP+Mail und Quickmail lehnen die Änderung ab. KEP+Mail begründet die ablehnende Haltung mit dem Fehlen einer rechtlichen Grundlage und eines Marktversagens, der mangelnden demokratischen Legitimation des Vorhabens sowie den daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen. Im Sinne eines Eventualantrags fordert KEP+Mail, den Grundversorgungsauftrag anbieterneutral
auszuschreiben. Gemäss Quickmail führt die Förderung hybrider Zustellformen zu einer faktischen Marktabschottung, da nur die Post über das Restmonopol und die nötige technische Infrastruktur (ePost) verfüge.
Zwei Verbände des Detailhandels (Swiss Retail Federation, VELEDES) lehnen das hybride
Zustellsystem ab. Gemäss der Swiss Retail Federation liegt kein Marktversagen vor, fehlt eine
rechtliche Grundlage und besteht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen. Für VELEDES stellen sich Fragen zum Datenschutz, zur Datenhoheit und zur Cybersicherheit, die zwingend auf
Gesetzesstufe geregelt werden müssten. Zwei Verbände (VSM, Stampa Svizzera) und zwei
Unternehmen (SchreinerZeitung, ZOM) der Medienbranche begrüssen das Vorhaben vorbehaltlos.
Nebst dem SBV begrüssen mit der SAV und dem SBLV auch die anderen gesamtschweizerischen Verbände der Landwirtschaft das hybride Zustellsystem ohne Vorbehalte. Drei der sieben regionalen und kantonalen Landwirtschaftsverbände begrüssen die Massnahme ebenfalls (AG, SHBV, VTL). Die vier kantonalen und regionalen Wirtschaftsverbände (CCIG, CP, HIV, IHK) lehnen die Aufnahme des digitalen Briefes in die Grundversorgung allesamt ab.
Konsumentenorganisationen
Die drei Konsumentenorganisationen (FRC, kf, SKS) lehnen das hybride Zustellsystem ab. Es fehle eine gesetzliche Grundlage, da es sich bei elektronischen Sendungen nicht um Postsendungen handle und kein Marktversagen vorliege. Zudem führe das Vorhaben zu Wettbewerbsverzerrungen (FRC, kf) und erhöhe die Nettokosten der Grundversorgung der Post, wodurch der finanzielle Druck auf die herkömmliche Grundversorgung zunehme (kf, SKS). Die Umsetzung des Projekts auf dem
Verordnungsweg sei demokratiepolitisch fragwürdig und es bedürfe einer Grundsatzdiskussion im Rahmen der PG-Revision (FRC, kf, SKS).
Weitere
Die SVI begrüsst den digitalen Brief ohne Vorbehalte. Die VASOS kann den Bedarf grundsätzlich nachvollziehen und begrüsst die Massnahme unter der Voraussetzung, dass die Post die Zustellung von elektronischen Sendungen zu den gleichen Preisen anbietet wie die Zustellung physischer Briefe. Zwei Blindenorganisationen (SBb, sbv) begrüssen die Änderung ebenfalls unter Vorbehalt. Die
Erfahrung zeige, dass die Barrierefreiheit trotz rechtlichen Vorgaben oft nicht umgesetzt würde. Sie beantragen deshalb, die Barrierefreiheit des Zustellsystems in der VPG zu verankern. Eine
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