Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/17: Teilrevision der Postverordnung (VPG) · 24 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision der Postverordnung (VPG)
1 Ausgangslage
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision der Postverordnung (VPG; SR 783.01) beauftragt. Mit der Vorlage sollen die Grundversorgung
modernisiert und deren eigenwirtschaftliche Finanzierung bis zum Inkrafttreten eines revidierten Postgesetzes (PG; SR 783.0) sichergestellt werden.
Am 16. April 2025 hat der Bundesrat den Erlassentwurf zur VPG-Teilrevision in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage umfasst zwei Massnahmen, die der Post in der Zustellung betriebliche
Flexibilität verschaffen, damit sie die Grundversorgung effizienter und kostengünstiger erbringen kann:
• Senkung der Laufzeitvorgaben: Die Qualitätsvorgaben für die Einhaltung der Laufzeiten für Briefe, Pakete und abonnierten Tageszeitungen werden in der Grundversorgung vereinheitlicht und auf 90 Prozent herabgesetzt (aktuell geltende Vorgaben: Briefe 97%, Pakete und
abonnierte Tageszeitungen 95%).
• Rückkehr zum Siedlungsbegriff: Die Post ist grundsätzlich zur Hauszustellung in ganzjährig bewohnten Siedlungen verpflichtet. Die 2021 in Kraft getretene Verpflichtung zur Zustellung in alle ganzjährig bewohnten Häuser wird innert zehn Jahren schrittweise wieder rückgängig gemacht.
Die Vorlage sieht weiter eine Modernisierung der Grundversorgung durch eine Erweiterung um digitale Angebote in zwei Bereichen vor:
• Hybrides Zustellsystem (digitaler Brief): Die Grundversorgung mit Postdiensten wird um einen hybriden respektive digitalen Zustellkanal (digitalen Brief) erweitert. Die Post wird
verpflichtet, ein hybrides Zustellsystem zu betreiben.
• Erweiterung der Grundversorgung im Bereich Zahlungsverkehr: Die Grundversorgung im
Zahlungsverkehr schliesst künftig den Zugang zum Internetzahlungsverkehr und ein Online-Zahlungsmittel (z.B. Debitkarte oder Bezahl-App) ein.
2 Vernehmlassungsverfahren und Auswertungsgrundsätze
Die Vernehmlassung zur VPG-Teilrevision dauerte vom 16. April bis am 6. August 2025. Zur
Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren, das grundsätzlich allen offensteht, wurden die
Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, zehn politische Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, vier
Konsumentenorganisationen, acht gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft und fünf weitere Organisationen eingeladen.
Von den angeschriebenen Adressatinnen der Vernehmlassung reichten 26 Kantone, die Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), fünf Parteien (FDP, Grüne, Mitte, SP, SVP), drei
Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB, SGV, SSV), drei
Konsumentenorganisationen (FRC, kf, SKS), sechs Dachverbände der Wirtschaft (Economiesuisse, SBV, SBVg, SGB, sgv, Travail.Suisse) und vier weitere Organisationen (Post, Syndicom, Transfair, KEP+Mail) eine Stellungnahme ein. Eine Partei, 33 Verbände und Organisationen, 16 Unternehmen, elf Gemeinden, die WEKO und drei Privatpersonen haben sich unaufgefordert an der Vernehmlassung beteiligt. Insgesamt sind 113 Stellungsnahmen eingegangen.
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