Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/17: Teilrevision der Postverordnung (VPG) · 24 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision der Postverordnung (VPG)
Bundesrat vorgesehene Umsetzung über einen Zeitraum von 10 Jahren sei entscheidend für ihre Zustimmung.
Drei Kantone (FR, TI, VS) begrüssen die Änderung mit Vorbehalt. Für die Kantone Freiburg und Wallis muss der Zugang zu einer schnellen Internetverbindung in allen Regionen gewährleistet sein, bevor die Massnahme umgesetzt werden kann. Der Kanton Tessin beantragt eine Anpassung der Wegzeit-Regel (vgl. Kap. 3.6.1).
Sechs Kantone (GR, JU, NE, OW, UR, VD) lehnen die Rückkehr zum Siedlungsbegriff ab. Die
Massnahme habe spürbare Nachteile für abgelegene Haushalte und Randregionen (GR, JU, OW, UR, VD). Der Kanton Graubünden macht geltend, der Service Public müsse in allen Regionen des Landes den gleichen Qualitätsvorgaben folgen.
Parteien
Die FDP begrüsst als einzige Partei die Rückkehr zum Siedlungsbegriff. Die Massnahme sei sinnvoll, um eine Flexibilisierung der Postzustellung zu erreichen und Kosten einzusparen. Die Mitte kritisiert, vor allem Randregionen seien betroffen, lehnt die Massnahme indessen nicht ausdrücklich ab.
Grüne, SP und SVP lehnen die Massnahme ab. Der Verzicht auf die Hauszustellung in 60 000 Häuser vor allem in ländlich geprägten Gebieten widerspreche dem Grundsatz der Grundversorgung. Die SP hält die Rückkehr zum Siedlungsbegriff auch angesichts der wachsenden Paketmenge nicht für
sinnvoll, da die Digitalisierung keine Alternative zur Paketzustellung biete.
Gemeinden, Städte und Berggebiete
Die nationalen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB, SGV, SSV, SVBK)
lehnen die Rückkehr zum Siedlungsbegriff ab. Die Änderung führe zu einer Ungleichbehandlung ländlicher Gebiete gegenüber urbanen Regionen in der Grundversorgung. Laut dem SSV würden zum Teil auch Häuser auf städtischem Boden ihren Anspruch auf Hauszustellung verlieren. 16 Gemeinden und Gemeindeverbände, davon 13 aus dem Kanton Graubünden, haben eine Stellungnahme
eingereicht, die sich hauptsächlich gegen die Rückkehr zum Siedlungsbegriff richtet.
Wirtschaft und Sozialpartner
Drei Spitzenverbände der Wirtschaft (Economiesuisse, SBV, SGB) lehnen die Rückkehr zum
Siedlungsbegriff ab. Economiesuisse spricht sich gegen eine Schwächung im Kernbereich der
Grundversorgung aus, bevor der Gesetzgeber die Grundsatzfragen beantwortet hat. Der SBV lehnt die Rückkehr zum Siedlungsbegriff entschieden ab. Landwirtschaftliche Betriebe in dezentralen Lagen seien auf eine zuverlässige Versorgung mit Postdiensten angewiesen. Für den SGB kann diese Massnahme allenfalls eine Option sein, sobald eine schweizweite Erschliessung mit schnellem Internet besteht. Syndicom lehnt die Wiedereinführung des Siedlungsbegriffs klar ab, da eine solche
insbesondere ältere Menschen und Haushalte ohne Fahrzeug oder digitale Kompetenz treffen würde. Für Transfair und Travail.Suisse ist die Massnahme als kostensenkende Massnahme akzeptabel.
DPD begrüsst die Rückkehr zum Siedlungsbegriff vorbehaltlos. Private Anbieterinnen würden
ausserhalb von ganzjährig bewohnten Siedlungen weiterhin Pakete zustellen. DPD beliefere aktuell alle 60 000 betroffenen Häuser, wobei die die Zustellung mit Ausnahme einiger weniger sehr
abgelegener Gebiete täglich erfolge. Die Rückkehr zum Siedlungsbegriff helfe privaten Anbieterinnen, den Ausbau ihrer Infrastruktur in Randregionen zu planen. Die Post begrüsst die Änderung ebenfalls, wünscht allerdings gewisse Änderungen (vgl. Kap. 3.6.1). KEP+Mail und Quickmail lehnen die
Rückkehr zum Siedlungsbegriff ab. Die Massnahme würde der Post Kostensenkungen und damit eine stärkere Querfinanzierung von Dienstleistungen ausserhalb des Monopols ermöglichen. Dies würde für private Wettbewerber einen erheblichen Nachteil darstellen.
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