Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/17: Teilrevision der Postverordnung (VPG) · 24 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision der Postverordnung (VPG)
Privatperson regt an, das Anbringen einer elektronischen Signatur an einem Dokument im Sinne einer Unterschrift in den Umfang der Grundversorgung aufzunehmen.
Die WEKO lehnt die Aufnahme des hybriden Zustellsystems in die Grundversorgung ab. Es liege kein Marktversagen vor und die Post könne ePost weiterhin ausserhalb der Grundversorgung betreiben. Zudem werde das Restmonopol auf das hybride Zustellsystem ausgeweitet (Leverage-Problematik). Die Behörde fordert im Sinne eines Eventualantrages eine öffentliche Ausschreibung des
Grundversorgungsauftrages betreffend das hybride Zustellsystem. Es sei aus wettbewerblicher Sicht nicht nachvollziehbar, weshalb der Auftrag direkt an die Post vergeben werden solle, ohne bessere Alternativen zu prüfen.
Statistische Auswertung
Hybrides Zustellsystem (digitaler Brief)
Zustimmung keine Kategorie ohne Vorbehalt mit Vorbehalt Ablehnung Stellungnahme Kantone, VDK 18 5 40
Politische Parteien 0 4 20
Dachverbände der Gemeinden, 3 1 00
Städte und Berggebiete Dachverbände der Wirtschaft 1 2 20
Konsumentenorganisationen 0 0 30
Gesamtschweizerische 2 1 21
Branchenverbände und Arbeitnehmerorganisationen Verbände und Unternehmen der 4 0 02
Medienbranche Verbände und Unternehmen der 0 0 70
IKT-Branche Schweizerische Post und 0 7 00
Konzerngesellschaften Verbände und private 1 1 21
Unternehmen der Post- und Logistikbranche kantonale und regionale 0 0 40
Verbände der Wirtschaft kantonale und regionale 3 0 04
Verbände der Landwirtschaft Gemeinden und regionale 14 1 01
Verbände Weitere interessierte Kreise 1 4 14
Total 47 26 2713
Tabelle 4: Statistische Auswertung der Stellungnahmen zum hybriden Zustellsystem (digitalen Brief)
3.5 Erweiterung der Grundversorgung im Zahlungsverkehr Kantone
Die Erweiterung der Grundversorgung um einen Zugang zum Internetzahlungsverkehr und ein Online-Bezahlmittel wird von den Kantonen fast einhellig befürwortet. Die VKD und 20 Kantone begrüssen diese Änderung vorbehaltlos. Der Kanton Wallis unterstützt die Massnahme im Grundsatz, spricht sich aber gegen eine Modernisierung der Grundversorgung auf dem Verordnungsweg aus. Der Kanton Appenzell Innerrhoden lehnt die Änderung ab, da bereits heute umfassende und einfache Zugänge zum digitalen Zahlungsverkehr zur Verfügung stehen würden. Vier Kantone (LU, TG, VD, ZH) haben keine Stellungnahme abgegeben.
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