Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/42: Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung (Umsetzung Mo. Zanetti 23.3701) · 17 Seiten

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5.3 Auswirkungen auf die Kantone

5.3.1 Finanziell

Die finanziellen Auswirkungen auf die Kantone bestimmen sich nach dem Tarif, den die Kantone für Geldspielgewinne festlegen, sowie dem Steueroptimierungsverhalten der Personen mit entsprechenden Geldspielgewinnen. Da die Steueroptimierung im Jahr des Gewinns mittels Wohnortswechsel wegfällt, dürften einzelne Wohnorte (und Kantone) mit höheren Steuersätzen profitieren, während einzelne Wohnorte (und Kan- tone) mit tiefen Steuersätzen wegen ausbleibendem Zuzug keine Vorteile erzielen. Die Effekte sind jedoch marginal, auch die insgesamt höheren Steuereinnahmen fallen kaum ins Gewicht.

5.3.2 Administrativ

20 Kantone müssten ihre bestehenden Steuergesetze anpassen, um der separaten Besteuerung von gewissen Geldspielgewinnen Rechnung zu tragen. In der Folge wer- den die Kantone die separate Besteuerung durchführen müssen. Da es sich bei den erfassten Gewinnen nur um wenige Fälle pro Jahr handelt, dürften diese manuell ab- gewickelt werden können. Bei den Kantonen könnte also ein personeller Mehraufwand entstehen.

5.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Vorlage hat keine nennenswerten Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.

5.5 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die Vorlage hat keine nennenswerten Auswirkungen auf die Gesellschaft.

5.6 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Vorlage hat keine nennenswerten Auswirkungen auf die Umwelt.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Artikel 127 Absatz 2 BV schreibt vor, dass die Besteuerung die wirtschaftliche Leis- tungsfähigkeit der besteuerten Personen zu beachten hat. Die getrennte Besteuerung gewisser Geldspielgewinne soll nicht zu einer steuerlichen Privilegierung dieser Ge- winne gegenüber einer Besteuerung mit dem übrigen Einkommen führen. Gewinne aus der Teilnahme an Grossspielen und aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen sind bis zu einem Freibetrag von rund einer Million Franken (vgl. oben Ziff. 1.1) steuer- frei. Dieser Betrag übersteigt die höchsten Einkommensklassen in Artikel 36 Absatz 1 und 2 DBG. Vor diesem Hintergrund erscheint die Besteuerung zum verfassungsmäs- sigen Höchstsatz von 11,5 Prozent der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Gewin- nerinnen und Gewinnern Rechnung zu tragen, selbst wenn der steuerbare Anteil die- ses Gewinns unter Umständen gering ausfällt.