Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/42: Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung (Umsetzung Mo. Zanetti 23.3701) · 17 Seiten

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die Reinerträge für gemeinnützige Zwecke verwenden zu können.4 Der Freibetrag war ursprünglich für die direkte Bundessteuer wie auch für die Kantone bei einer Million Franken angesetzt. Aufgrund unterschiedlicher Systeme zum Ausgleich der kalten Pro- gression (Inflation) haben sich inzwischen unterschiedliche Beträge ergeben:

Tabelle: Freibetrag bei Grossspielen und Online-Teilnahme an Spielbankenspie-

len in den Kantonen (Steuerperiode 2024)

Betrag Kantone

CHF 1 000 000 AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GR, JU, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, VD, ZG

[17 Kantone]

CHF 1 030 000 NE

CHF 1 033 000 ZH

CHF 1 037 000 BE

CHF 1 054 600 SG

CHF 1 056 600 GL, LU, TI, UR, VS [5 Kantone]

Für die Besteuerung von Geldspielgewinnen, sofern diese steuerbar sind, gibt es in der Schweiz unterschiedliche Systeme. Bei der direkten Bundessteuer und in 20 Kantonen werden sie zum übrigen Einkommen hinzugerechnet und das gesamte Einkommen wird zu ordentlichen Tarifen besteuert. In sechs Kantonen werden Geldspielgewinne für die kantonalen Steuern getrennt vom übrigen Einkommen besteuert (entweder zu einem progressiven Sondertarif oder mittels Flat-Tax). Die nachfolgende Tabelle fasst die Besteuerungsarten zusammen:

Art der Besteuerung (Steuerperiode Kantone bzw. Bund 2024)

Zusammen mit dem übrigen Einkommen AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NW, OW,

SG, SH, SO, TG, UR, VD, ZG, ZH [20 Kantone];

Bund

Gesondert vom übri- Ordentlicher Tarif TI (Verheiratetentarif, mind. 5%)

gen Einkommen VS (50% des ordentlichen Tarifs)

Sondertarif JU (2%), BE und NE (10%), SZ (15%)

1.2 Handlungsbedarf und Ziele

Der Einkommenssteuer unterliegende Gewinne aus Geldspielen (vgl. oben Ziff. 1.1) werden bislang, wie die meisten Einkünfte, in dem Kanton besteuert, in welchem die steuerpflichtige Person am 31. Dezember ihren Wohnsitz hat. Personen, die in einem Geldspiel gewinnen, können also bis Ende des Jahres ihren Wohnsitz in einen anderen Kanton verlegen, um Einkommenssteuern zu sparen. Vor diesem Hintergrund verlangt die am 6. März 2024 überwiesene Motion 23.3701 von alt Ständerat Zanetti einen Ent- wurf zur Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes, der die Steuerbarkeit eines Lotterie- oder Glücksspielgewinnes von mehr als einer Million Franken am steuerrecht- lichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Fälligkeit des Gewinnes festlegt.

4 Botschaft zum Geldspielgesetz, BBl 2015 8387, 8516, 8533 und Amtliches Bulletin, S 2016, 461 ff.