Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/42: Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung (Umsetzung Mo. Zanetti 23.3701) · 17 Seiten
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Die Neuregelung würde nur einen kleinen Personenkreis betreffen. Gemäss Millionärs- statistik von Swisslos5 gab es in der Schweiz seit 1979 total 1110 Lotto-Millionärinnen bzw. Millionäre. Das sind im Schnitt rund 24 Personen pro Jahr. Im Jahr 2024 tippten 26 Personen die richtigen Gewinnzahlen, wobei zwei Rekordgewinne in Höhe von 64 585 388 Franken und 36 682 956 Franken ausbezahlt wurden. Bei Euromillions gab es zwischen 2020 und Ende Juni 2025 nur drei Millionengewinne aus der Schweiz. Die Gewinne betrugen 40 452 329 Franken, 68 843 008 Franken und 220 223 000 Fran- ken.6 Über die Anzahl und die Höhe einzelner Gewinne aus anderen Geldspiel-Ange- boten, namentlich auch ausländischen, bestehen soweit ersichtlich keine Statistiken.7
1.3 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Der Bundesrat hat geprüft, ob gemäss dem Wortlaut der Motion 23.3701 Zanetti ledig- lich der Besteuerungsort für die kantonalen Steuern geändert werden kann, so dass neu der Wohnsitzkanton im Zeitpunkt der Resultatermittlung die Geldspielgewinne be- steuern könnte. Der Bundesrat hält dieses Modell aber aus folgenden Gründen für zu kompliziert in der Umsetzung:
Der Besteuerungsort für steuerbare Geldspielgewinne fiele für die kantonalen Einkom- menssteuern und die direkte Bundessteuer auseinander, sofern eine Person nach ei- nem Gewinn und vor Ablauf des Steuerjahres umzieht. Der Wegzugskanton müsste den Geldspielgewinn für die kantonalen Steuern veranlagen, der Zuzugskanton für die direkte Bundessteuer.
Selbst wenn die direkte Bundessteuer ebenfalls vom Wegzugskanton erhoben würde, wären die administrativen Schwierigkeiten nicht behoben:
- 20 Kantone besteuern Geldspielgewinne aktuell mit dem übrigen Einkommen. Zieht eine Person nach einem Gewinn weg, kennt der Wegzugskanton das üb- rige Einkommen nicht, weil die Steuererklärung im neuen Wohnsitzkanton ein- gereicht wird. Zieht eine Person also aus einem der 20 Kantone weg, die Geld- spielgewinne mit dem übrigen Einkommen besteuern, muss der Wegzugskan- ton die Information über das übrige Einkommen erhalten, damit er dieses übrige Einkommen für das satzbestimmende Einkommen berücksichtigen kann. Dies bedingt einen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Kantonen in die- sen Fällen. Zudem verzögert sich die Besteuerung des Geldspielgewinns: Der Zuzugskanton kann dem Wegzugskanton erst definitive Angaben über das üb- rige Einkommen machen, wenn die Steuererklärung eingereicht wurde und die Veranlagung vorliegt.
5 Swisslos, Millionärsstatistik. Abrufbar unter <https://www.swisslos.ch/de/swisslotto/information/statistiken/millionaersstatistik.html> (abgerufen am 16. Juli 2025).
6 www.lotto24.ch, Euromillions > Jahreslisten. Abrufbar unter < https://www.lotto24.ch/eustats/xd_eumi_aktu.htm> (abgerufen am 16. Juli 2025).
7 Allerdings liegen Zahlen zur Summe aller Einsätze und der Anzahl Kleinspiele vor. 2024 gab es 1'172 bewilligte Kleinlotterien mit einer Summe aller bewilligten Einsätze von 19.8 Millionen Franken (GESPA, Gross- und Kleinspielstatistik 2024, 1. Mai 2025).