Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/42: Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung (Umsetzung Mo. Zanetti 23.3701) · 17 Seiten
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Übersicht
Hohe Geldspielgewinne sollen neu in dem Kanton besteuert werden, in welchem
die Person, die gewonnen hat, im Zeitpunkt der Resultatermittlung ihren steuer-
rechtlichen Wohnsitz hat. Damit will der Bundesrat verhindern, dass durch einen Umzug Einkommenssteuern auf hohen Gewinnen vermieden werden können. Um den Koordinationsaufwand zwischen den beteiligten Kantonen im Falle eines
Umzugs zu begrenzen, sollen hohe Geldspielgewinne getrennt vom übrigen Ein-
kommen besteuert werden. Mit der Gesetzesänderung setzt der Bundesrat die Motion 23.3701 Zanetti um.
Ausgangslage
Gewinne aus steuerbaren Geldspielen werden bislang, wie die meisten übrigen Ein- künfte, in dem Kanton besteuert, in welchem die steuerpflichtige Person am 31. De- zember ihren Wohnsitz hat. Personen, die in einem Geldspiel gewinnen, können also bis Ende des Jahres ihren Wohnsitz in einen anderen Kanton verlegen, um Einkom- menssteuern zu sparen. Die von den Eidgenössischen Räten überwiesene Motion 23.3701 von alt Ständerat Zanetti fordert eine Gesetzesänderung, um diese Steuerpla- nungsmöglichkeit auszuschliessen.
Inhalt der Vorlage
Gewinne aus steuerbaren Geldspielen, die einen Betrag von rund einer Million Franken übersteigen, sollen neu in dem Kanton besteuert werden, in welchem die Gewinnerin bzw. der Gewinner im Zeitpunkt der Resultatermittlung ihren bzw. seinen steuerrecht- lichen Wohnsitz hat. Diese Spielgewinne sollen zu diesem Zweck neu beim Bund und in allen Kantonen getrennt vom übrigen Einkommen besteuert werden, bei der direkten Bundessteuer zum Maximalsatz. Die Kantone sind frei in der Wahl des anwendbaren Tarifs. Dadurch hat ein Wohnsitzwechsel nach dem Gewinn keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Besteuerung.
Der Bundesrat hat auch geprüft, ob gemäss dem Wortlaut der Motion 23.3701 Zanetti lediglich der Besteuerungsort für die kantonalen Steuern geändert werden kann. Der Bundesrat hält dieses Modell aber für zu kompliziert in der Umsetzung und schlägt darum die erwähnte gesonderte Besteuerung vor. Diese begrenzt den Koordinations- aufwand zwischen den beteiligten Kantonen und erleichtert damit die Besteuerung des Geldspielgewinns im Falle eines Umzugs. Das übrige Einkommen wird – wie bis- her – im Zuzugskanton besteuert.
Steuerpflichtige Personen sollen den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungs- steuer zusammen mit der neuen, gesonderten Deklaration des Geldspielgewinns im Wohnsitzkanton im Zeitpunkt des Gewinns stellen können und dieser Kanton soll auch für die Rückerstattung dieser Verrechnungssteuer zuständig sein. Damit kann eine ef- fiziente Abwicklung sichergestellt werden.