Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/42: Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung (Umsetzung Mo. Zanetti 23.3701) · 17 Seiten

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erfordert, ist dies auch beim Kanton der Fall. Würde sich der Betrag von Kanton zu Kanton unterscheiden, würde dies dazu führen, dass für einen Gewinn für die kanto- nalen Steuern separat besteuert werden muss, für die Bundesteuer aber noch nicht oder umgekehrt. Der Betrag soll dem Freibetrag für Gewinne aus der Teilnahme an Grossspielen und der Online-Teilnahme an Online-Spielbankenspielen entsprechen. Damit werden solche Gewinne immer gesondert besteuert, sofern überhaupt ein steu- erbarer Gewinn anfällt. So wird die zusätzliche Komplexität, welche durch die Vorlage in die Besteuerung von Geldspielgewinnen eingebracht wird, bestmöglich in Grenzen gehalten. Um sicherzustellen, dass der Betrag, ab welchem die gesonderte Besteue- rung gilt, in allen Kantonen gleich hoch ist und dem Freibetrag für Gewinne aus der Teilnahme an Grossspielen und der Online-Teilnahme an Online-Spielbankenspielen entspricht, muss auf das DBG verwiesen werden. Würde im StHG ein Frankenbetrag festgesetzt, würde sich aufgrund des Ausgleichs der Teuerung im DBG innert kurzer Zeit eine Lücke auftun.

6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die vorliegend geplanten Änderungen sind mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Insbesondere wird das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweiz und der EG über die Freizügigkeit26 nicht tangiert. Sofern zwischen inlän- dischen und ausländischen Gewinnen unterschieden wird, ist das Abgrenzungsmerk- mal der Ort des Gewinns und nicht die Nationalität oder der Wohnsitz der gewinnenden Person.

6.3 Erlassform

Die Vorlage beinhaltet wichtige rechtsetzende Bestimmungen, die nach Artikel 164 Ab- satz 1 BV in der Form eines Bundesgesetzes zu erlassen sind. Die Revision des VStG, des StHG und des DBG erfolgt demzufolge im normalen Gesetzgebungsverfahren. Die Vorlage sieht die Besteuerung gewisser Geldspielgewinne am steuerrechtlichen Wohn- sitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung vor. Um dies sowohl auf kantonaler als auch auf Bundesebene sicherzustellen, müssen sowohl das DBG als auch das StHG ange- passt werden. Um die gesonderte Besteuerung auch verrechnungssteuerlich effizient abwickeln zu können, muss auch das VStG angepasst werden. Zur Änderung aller drei Erlasse drängt sich ein Mantelerlass auf. Die Einheit der Materie ist gewahrt, weil alle Änderungen im engen Zusammenhang mit der Besteuerung am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt des Gewinns beziehungsweise der damit verbundenen geson- derten Besteuerung stehen.

26 SR 0.142.112.681