Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/7: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts · 40 Seiten

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Ab Juni 2026 werden Gesichtsbilder nach der Eurodac-Erfassung in der Datenbank für biometrische erkennungsdienstliche Daten AFIS gespeichert. Daher sind in der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten Änderungen erforderlich. Die Gesichtsbilder müssen zudem als biometrische Daten in Artikel 87 VZAE genannt werden, der eine Sonderbestimmung zum AFIS-System darstellt. Diese neue Regelung ist endgültig und unabhängig von den beiden Umsetzungsphasen.

3.2.2 Umsetzungsfragen

Nachfolgend werden praxisbezogene Fragen behandelt und erläutert:

Fingerabdrücke und Verifizierung von Treffern

Es wird weiterhin auf Fingerabdruckexpertinnen und -experten zurückgegriffen. Neu soll nur bei Bedarf eine Analyse der Fingerabdrücke durchgeführt werden.

Derzeit werden aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung der EU alle Ergebnisse überprüft. Dies entspricht nicht dem aktuellen Stand der Technik. Der eingesetzte AFIS-Algorithmus ist leistungsstark genug für eine halbautomatisierte Arbeitsweise. Es sind Statistiken basierend auf früheren Befragungen zu erstellen. Diese Statistiken liefern Informationen über die Verteilung der Ergebnisse, also einen Wahrscheinlichkeitswert des Systems für einen Abgleich in Kombination mit den Schlussfolgerungen der Expertinnen und Experten. So lassen sich zwei Schwellenwerte bestimmen:

1. Mit dem unteren Schwellenwert wird ein Wert festgelegt, der besagt, dass ein

darunter liegendes Ergebnis einem NoMatch entspricht und automatisiert direkt an den Kunden weitergeleitet wird, wobei ein minimales Risiko eines falsch-negativen Ergebnisses berücksichtigt wird.

2. Mit dem oberen Schwellenwert wird ein Wert festgelegt, der besagt, dass ein

darüber liegendes Ergebnis einem Match entspricht und automatisiert direkt an den Kunden weitergeleitet wird, wobei ein nahezu inexistentes Risiko eines falsch-positiven Ergebnisses berücksichtigt wird.

Zwischen diesen beiden Schwellenwerten sind die vom System gelieferten Ergebnisse trotz der Leistungsfähigkeit der Algorithmen nicht unbestreitbar. In diesem Fall ist eine Fingerabdruckexpertin oder ein Fingerabdruckexperte beizuziehen. Da die Ergebnisse von verschiedenen Faktoren (Qualität der biometrischen Aufnahmen, Umfang der Datenbank) und vom Algorithmus abhängen, erfordert die Festlegung von Schwellenwerten umfangreiche Statistiken und eine ständige Anpassung.

Langfristig wird auch ein Abgleich der Gesichtsbilddaten erfolgen, sofern dies technisch möglich ist. Gemäss der EU-Verordnung sollten Treffermeldungen von Eurodac in Bezug auf Gesichtsbilddaten in jedem Fall überprüft werden, wenn nur diese biometrischen Daten zu einem automatischen Abgleich geführt haben.

Gesichtsbilder und Projekt AFIS 2026

Im Informationssystem AFIS (Automatisches Fingerabdruck-Identifikationssystem) werden die biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbilder) gespeichert.