Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/84: Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen: Teilrevision der Bundesverfassung sowie der dazugehörigen Gesetzesbestimmungen · 18 Seiten

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Die Vorlage regelt die notwendigen Anpassungen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe, damit der obligatorische Orientierungstag für Schweizerinnen eingeführt werden kann. Der Bundesbeschluss über eine obligatorische Orientierungsveranstaltung über den Militär- und Schutzdienst für Schweizerinnen umfasst die notwendige Verfassungsänderung. Das Bundesgesetz über eine obligatorische Orientierungsveranstaltung über den Militär- und Schutzdienst für Schweizerinnen regelt in der Form eines Mantelerlasses die notwendigen Gesetzesänderungen. Beide Dokumente sind Teil der Vernehmlassungsvorlage. Wenn die Verfassungsänderung von Volk und Ständen angenommen wird, kann das Bundesgesetz nach Ablauf der Frist für das fakultative Referendum in Kraft treten. Unter Berücksichtigung der von den Kantonen für die Umsetzung benötigten Zeit geht der Bundesrat davon aus, dass im Falle einer Annahme durch Volk und Stände der obligatorische Orientierungstag für Schweizerinnen per 1. Januar 2030 eingeführt werden kann.