Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/84: Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen: Teilrevision der Bundesverfassung sowie der dazugehörigen Gesetzesbestimmungen · 18 Seiten

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2023–2027 angekündigt. Das vorliegende Rechtsetzungsprojekt unterstützt Elemente von Ziel 18 der Legislaturplanung 2023–2027: Die Schweiz erhöht ihre Kompetenzen zur Führung bei der Bewältigung von Krisen, stärkt ihre Widerstandsfähigkeit und verfügt über die notwendigen Instrumente und Mittel, um die Gefahren und Bedrohungen ihrer Sicherheit abzuwenden.

1.5 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Mit den vorliegenden Vorlagen werden die Voraussetzungen geschaffen, vorbehaltlich der notwendigen Volksabstimmung, um den Anliegen des Postulats 21.3815 «Teilnahmepflicht am Orientierungstag auch für Frauen» vom 17. Juni 2021 zu entsprechen.

2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Die in der Vorlage beantragten Änderungen sind mit dem geltenden oder sich in Ausarbeitung befindlichen EU-Recht sowie mit einschlägigen Empfehlungen im Bereich des Menschenrechtschutzes (Europarat, UNO) kompatibel (Siehe auch Kapitel 6.2).

3 Grundzüge der Vorlage

3.1 Die beantragte Neuregelung

3.1.1 Bundesbeschluss über eine obligatorische Orientierungsveranstaltung

über den Militär- und Schutzdienst für Schweizerinnen (Verfassungsre-

vision)

Die Einführung eines obligatorischen Orientierungstags bedarf einer Änderung der Bundesverfassung. Zu diesem Schluss kommt ein durch das VBS beauftragtes Gutachten13. Das Gutachten begründet dies damit, dass ein obligatorischer Orientierungstag für Schweizerinnen eine neue Bürgerinnenpflicht darstellt. Zur Einführung einer neuen Bürgerinnenpflicht auf Bundesebene ist zumindest eine minimale Anknüpfung im Text der Verfassung notwendig. Da eine solche Anknüpfung in der geltenden Bundesverfassung jedoch bis jetzt fehlt, kommt das Gutachten zum Schluss, dass zur Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen eine Änderung der Bundesverfassung zwingend ist. Der Bundesrat teilt diese Auffassung. Die beantragte Neuregelung sieht deshalb vor, dass die Pflicht zur Teilnahme am Orientierungstag in Artikel 59 Absatz 2 BV ergänzt wird. Artikel 59 der BV beschreibt die Pflichten und Rechte der Schweizerinnen und Schweizer in Bezug auf den Militärdienst. Mit der vorgesehenen Ergänzung sind alle dahingehenden Pflichten und Rechte weiterhin

13 Kurzgutachten betreffend Verfassungsänderungsbedarf bei Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen vom 31. Januar 2018. Erstellt im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport durch Prof. Dr. Benjamin Schindler.