Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/84: Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen: Teilrevision der Bundesverfassung sowie der dazugehörigen Gesetzesbestimmungen · 18 Seiten

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Februar 19954 über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG), das Militärstrafgesetz vom 13. Juni 19275 (MStG), das Bundesgesetz vom 3. Oktober 20086 über militärische und andere Informationssysteme im VBS (MIG) sowie das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz vom 20. Dezember 20197 (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG).

1.1 Begriffe

In Artikel 8 des Militärgesetzes und Artikel 11 der Verordnung vom 22. November 20178 über die Militärdienstpflicht (VMDP) wird der Begriff «Orientierungsveranstaltung» verwendet. Da diese Orientierungsveranstaltung in der Regel ganztägig ist, hat sich in der Praxis der Begriff «Orientierungstag» etabliert. Im erläuternden Bericht wird daher durchgehend der Begriff «Orientierungstag» verwendet, wenn der heutige oder künftige Orientierungstag gemeint ist.

Der Begriff «Orientierungsveranstaltung» wird im erläuternden Bericht als Allgemeinbegriff für verschiedene mögliche Veranstaltungsformen verwendet oder wenn rechtliche Grundlagen zitiert oder paraphrasiert werden.

1.2 Ziele

Mit der Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen verfolgt der Bundesrat zwei Hauptziele. Zum einen will er die Chancengleichheit verbessern. Am Orientierungstag erhalten Schweizerinnen einen vertieften Einblick in die Möglichkeiten und Chancen, die ihnen durch einen Dienst in der Armee oder dem Zivilschutz eröffnet werden und wie sie davon profitieren können. Zudem erhalten sie Informationen über das sicherheitspolitische System der Schweiz, die Armee und den Zivilschutz. Auf Basis dieser Informationen können Frauen weiterhin freiwillig, aber besser informiert, entscheiden, ob sie Dienst leisten wollen.

Zum anderen ist der Bundesrat überzeugt, dass mit der Einführung des obligatorischen Orientierungstags mehr Frauen für einen freiwilligen Dienst gewonnen werden können. Die Massnahme soll damit den Frauenanteil von Armee und Zivilschutz verbessern und zur Erreichung der Ziele der Gleichstellungsstrategie 2030 vom 28. April 20219 beitragen. Erfahrungen aus der zivilen Arbeitswelt und aus Streitkräften mit einem höheren Frauenanteil haben gezeigt, dass gemischte Teams oftmals bessere

4 SR 510.10

5 SR 321.0

6 SR 510.91

7 SR 520.1

8 SR 512.21

9 Gleichstellungsstrategie 2030 vom 28. April 2021, S. 7.