Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/84: Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen: Teilrevision der Bundesverfassung sowie der dazugehörigen Gesetzesbestimmungen · 18 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht

ziplinarwesen wegen unentschuldigter Nichtteilnahmen am Orientierungstag zu erwarten. Eine teilweise Digitalisierung der Informationsvermittlung kann nach einer gewissen Anschubfinanzierung zu einer Kostensenkung beitragen. Erste Ansätze dazu werden bereits erarbeitet.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Es werden keine signifikanten Auswirkungen auf die Volkswirtschaft erwartet. Der Bundesrat schätzt, dass sich die zusätzlichen gesamtwirtschaftlichen Kosten zulasten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der gleichen Grössenordnung wie die bisherigen Kosten für die Männer bewegen werden. Sehr wahrscheinlich sind die Kosten aufgrund der höheren Ausprägung des schulischen Bildungswegs bei Frauen im Vergleich etwas tiefer. Die jährlichen direkten Kosten für die Unternehmen würden sich durch einen obligatorischen Orientierungstag für Frauen deshalb ungefähr verdoppeln, von derzeit rund CHF 2,5 Millionen auf rund CHF 5 Millionen. Die Schätzung basiert auf der Anzahl Schweizer Frauen und Männer im Alter von 18 und 19 Jahren, die entweder erwerbstätig oder Lernende sind, und deren durchschnittlichen Stundenlöhnen (brutto) gemässe SAKE (2024). Hinzu kommen indirekte Kosten z.B. durch die Kompensation der zusätzlichen Abwesenheiten der Schweizerinnen an ihren Arbeitsplätzen. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich diese Kosten in der gleichen Grössenordnung wie die direkten Kosten bewegen werden. Aufgrund dieser geringen Tragweite wurde auf eine vertiefte Berechnung der indirekten Kosten in der Form einer Regulierungsfolgeabschätzung verzichtet. Die Unternehmen sind verpflichtet, analog zur heutigen Praxis für die Stellungspflichtigen, den Schweizerinnen für die Teilnahme am Orientierungstag Freizeit zu gewähren, da es sich dabei um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht handelt. Die Lohnfortzahlung ist in Artikel 324a OR geregelt. Da es sich bei den meisten betroffenen Schweizerinnen um Lernende und Schülerinnen handelt, ist der organisatorische und finanzielle Aufwand einer eintägigen Abwesenheit für die Volkswirtschaft sowie die einzelnen Unternehmen vertretbar.

5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die neu geschaffene verfassungsmässige Pflicht zur Teilnahme an einem Orientierungstag hat nach Annahme der Vorlage eine direkte Auswirkung auf alle jungen Schweizerinnen. Es handelt sich dabei um einen Eingriff in die persönliche Freiheit der betroffenen Personen. Die Verhältnismässigkeit des Eingriffs wurde bereits im Kontext der beantragten Neuregelung erläutert (Kapitel 3.1). Die Schweizerinnen gewinnen durch die verpflichtende Teilnahme am Orientierungstag einen besseren Einblick in die Schweizer Sicherheitspolitik sowie die Armee und den Zivilschutz. Dies führt langfristig zu einem verbesserten sicherheitspolitischen Verständnis in der Gesellschaft.

5.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die geplante Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen hat keine Auswirkungen auf die Umwelt.