Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/84: Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen: Teilrevision der Bundesverfassung sowie der dazugehörigen Gesetzesbestimmungen · 18 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
Heute nehmen jährlich rund 1’200 Frauen freiwillig an einem Orientierungstag teil1. An diesem Tag, der für junge Männer bereits heute Pflicht ist, erhalten die Teilnehmenden einen vertieften Einblick in die Möglichkeiten und Chancen in der Armee und im Zivilschutz. Ohne Dienstpflicht und obligatorischer Teilnahme am Orientierungstag ist heute für viele Frauen die Hemmschwelle hoch, sich für eine Teilnahme am Orientierungstag zu entscheiden. Die meisten Frauen erhalten deshalb gar nie direkt und vertieft Informationen zum sicherheitspolitischen System der Schweiz sowie zur Armee und dem Zivilschutz. Entsprechend sind ihnen auch die sich bietenden Möglichkeiten und Chancen nicht bekannt. Die fehlenden Informationen sind aus Sicht des Bundesrates einer der Gründe, weshalb sich nur wenig Frauen für einen freiwilligen Dienst entscheiden. Gleichzeitig hat sich die sicherheitspolitische Bedrohungslage in Europa in den letzten Jahren erheblich verschlechtert. Die aktuell laufenden Arbeiten zur Sicherstellung der personellen Alimentierung von Armee und Zivilschutz haben dadurch eine zusätzliche Dimension der Dringlichkeit erhalten. Der Bundesrat geht davon aus, dass die beabsichtigte Erhöhung des Frauenanteils in Armee und Zivilschutz auch zu einer generellen Verbesserung der personellen Alimentierung beitragen wird.
Aus all diesen Gründen hat der Bundesrat anlässlich seiner Diskussion zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems am 15. Januar 2025 beschlossen, einen obligatorischen Orientierungstag für Schweizerinnen einzuführen. Die notwendigen Vorabklärungen zur Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen hat das VBS in seinem Bericht vom 12. Juli 20242 dargelegt. In der Sommersession 2025 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die Sicherheitsdienstpflicht schnellstmöglich einzuführen. Die Einführung einer Sicherheitsdienstpflicht sieht keine Ausweitung der Dienstpflicht auf Schweizerinnen vor und hat insofern keine Auswirkungen auf die Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen. Die Vorlagen werden deshalb weiterhin getrennt voneinander bearbeitet.
Die Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Frauen erfordert eine Änderung der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 19993 (BV) sowie gesetzliche Anpassungen. Betroffen sind das Bundesgesetz vom 3.
1 Im Jahr 2024 nahmen 1243 Frauen an einem Orientierungstag und 685 an der Rekrutierung teil. In die Rekrutenschule rückten 549 Frauen ein. 416 Frauen wurden aus der Grundausbildung ersteingeteilt und weitere 48 Frauen wurden der Armee zugeteilt oder zugewiesen.
2 Bericht des VBS vom 12. Juli 2024 zur Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen («Status Quo Plus»).
3 SR 101