Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/84: Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen: Teilrevision der Bundesverfassung sowie der dazugehörigen Gesetzesbestimmungen · 18 Seiten
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aufbewahrt werden. Dieser neue Absatz sieht deshalb vor, dass die Daten von nicht stellungspflichtigen Schweizerinnen spätestens drei Jahre, nach Teilnahme am Orientierungstag, gelöscht werden müssen. Sollte sich eine Schweizerin dazu entscheiden, Militärdienst zu leisten, wird sie stellungspflichtig und unterliegt so den bereits bestehenden Bestimmungen. Die gesetzliche Frist bis zur Löschung der Daten ist bewusst so kurz wie möglich gehalten. Damit trägt die Gesetzesänderung dem in Artikel 6 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 25. September 202017 über den Datenschutz (DSG) festgehaltenen Grundsatz Rechnung, dass Personendaten vernichtet werden müssen, sobald sie zum Zweck der Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind. Gleichzeitig trägt die Frist von drei Jahren dem Umstand Rechnung, dass sich heute die meisten Schweizerinnen nicht direkt nach dem Besuch des Orientierungstags für den Militärdienst entscheiden. Es handelt sich bei der Frist deshalb um einen Kompromiss zwischen dem Grundsatz des DSG sowie der Absicht zur Minimierung des Mehraufwands einer zweimaligen Datenerfassung, falls sich eine Schweizerin erst einige Jahre nach dem Besuch des Orientierungstags dazu entscheidet, Militärdienst zu leisten. Der verbleibende zu erwartende Mehraufwand für eine erneute Erfassung der Daten für Schweizerinnen, die Militärdienst leisten wollen, nachdem ihre Daten bereits aufgrund der gesetzlichen Frist gelöscht wurden, dürfte sich voraussichtlich in Grenzen halten.
4.5 Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz
Artikel 38a
Bereits heute informieren die zuständigen kantonalen Behörden im Rahmen des Orientierungstags auch über den Zivilschutz und den Schutzdienst. Da diese Praxis jedoch aktuell nicht gesetzlich geregelt ist, wird sie im neuen Artikel 38a des BZG festgehalten.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
5.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen auf den Bund sind zweigeteilt. Erstens stellt der Bund den Kantonen für den Orientierungstag bereits heute Informations- und Armeematerial sowie Armeeproviant zur Verfügung. Zudem trägt er die Kosten für die Ausbildung der Moderatorinnen und Moderatoren, die durch die einzelnen Orientierungstage führen. Die Verdoppelung der Teilnehmenden führt zu entsprechenden Mehrkosten in diesem Bereich. Der Bundesrat schätzt, dass die Kosten für den Bund um 150 000 Franken pro Jahr steigen werden.
17 SR 235.1