Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/84: Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen: Teilrevision der Bundesverfassung sowie der dazugehörigen Gesetzesbestimmungen · 18 Seiten

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Übersicht

Am 15. Januar 2025 hat der Bundesrat beschlossen, dass er einen obligatori-

schen Orientierungstag für Schweizerinnen einführen will. An diesem Tag, der für Schweizer Männer bereits heute Pflicht ist, sollen Schweizer Frauen einen

vertieften Einblick in die Möglichkeiten und Chancen in der Armee und im Zivil-

schutz erhalten. Das fördert zum einen die Chancengleichheit. Zum anderen ist der Bundesrat überzeugt, dass sich dank vertiefter Information mehr Frauen für einen freiwilligen Dienst entscheiden und sich dadurch der Frauenanteil in der Armee und im Zivilschutz erhöhen wird. Die Einführung eines obligatorischen

Orientierungstags für Schweizerinnen bedingt eine Änderung der Bundesverfas-

sung und verschiedener Bundesgesetze.

Ausgangslage

Der Orientierungstag gibt den Teilnehmenden einen fundierten Einblick in die Ausgestaltung der Militär- beziehungsweise Schutzdienstpflicht und somit auch in die persönlichen Möglichkeiten und Chancen, die solche Dienste eröffnen. Er informiert die Teilnehmenden unter anderem über den Ablauf der Rekrutierung, die verschiedenen Funktionen der Armee und des Zivilschutzes, Zuteilungskriterien und weiterführende Karrieremöglichkeiten sowie ihre generellen Rechte und Pflichten im Rahmen des Militär- und Schutzdienstes.

Heute ist der Orientierungstag für Schweizer Männer obligatorisch. Schweizerinnen können freiwillig am Orientierungstag teilnehmen. Der Orientierungstag wird nicht in der Form eines Diensttages an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet; er gilt als Amtstermin im Sinne von Artikel 324a des Obligationenrechts. Die Teilnehmenden erhalten keinen Sold und es besteht kein Anspruch auf Erwerbsersatz. Arbeitnehmenden muss für die Teilnahme am Orientierungstag Freizeit gewährt werden. Schweizerinnen profitieren bereits heute ebenfalls von diesen vereinfachten Zugangsmethoden. Sie sind jedoch gesetzlich nicht zur Teilnahme verpflichtet. Aus diesem Grund sind die informellen Hürden für eine Teilnahme sowohl bei den betroffenen Schweizerinnen als auch bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oftmals hoch.

Inhalt der Vorlage

Der Bundesrat will, dass der Orientierungstag auch für Schweizerinnen obligatorisch wird. Mit der Teilnahme an einem Orientierungstag erhalten Frauen das Recht auf einen gleichwertigen, vertieften Einblick in die Möglichkeiten und Chancen, die sich mit einem Dienst in der Armee oder im Zivilschutz ergeben. Frauen können weiterhin freiwillig, aber besser informiert, entscheiden, ob sie Dienst leisten wollen. Aus Sicht des Bundesrates ist dies ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit und zur Erhöhung des Frauenanteils in der Armee. Die öffentlichen Interessen zur Erhöhung des Frauenanteils sowie zur generellen personellen Alimentierung von Armee und Zivilschutz rechtfertigen den Eingriff in die persönliche Freiheit der Schweizerinnen, der mit einer Pflicht zur Teilnahme am Orientierungstag für Schweizerinnen verbunden ist.