Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2026/23: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer · 19 Seiten
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Vernehmlassungsbericht: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
SwissAccounting und RK MZF erachten es für angebracht, einen verschuldungsfähigen Fonds zur Finanzierung von Rüstungsgütern der Armee zu schaffen. Dies würde es ermöglichen, flexibel und rasch auf Entwicklungen auf dem Rüstungsmarkt zu reagieren und dem Bundesrat mehr Planung- und Realisierungssicherheit zu geben.
Die Mitte weist auf die angespannte Lage auf dem internationalen Rüstungsmarkt hin und dass zunehmend hohe Anzahlungen erforderlich seien, um Beschaffungen überhaupt tätigen zu können. Der Rüstungsfonds trage dieser Realität Rechnung, indem er es ermögliche, notwendige Zahlungsspitzen gezielt abzufedern.
Allianz Sicherheit Schweiz fordert die Schaffung eines unbefristeten Fonds als dauerhaftes Instrument mit dauerhafter Mindesteinlage von 10 Mrd. Franken. Die gesetzlichen Grundlagen für den Rüstungsfonds sollen gesondert vom MWSTG-Gesetz der Bevölkerung unterbreitet werden, wobei bezüglich des Inkrafttretens keine Verbindung bzw. Abhängigkeit vorgesehen werden dürfe. Der Fonds sei zudem für weitere Finanzierungsquellen zu öffnen. Für Swissmem soll dann der Fonds weiterbestehen können, wenn er einen Überschuss aufweise. Diesfalls dürfte er sich aber nicht weiter verschulden, und es bräuchte klare gesetzliche Regeln.
economiesuisse, SAV und die Zürcher Handelskammer verlangen, dass die Amortisation der Schulden innerhalb der Laufzeit des Fonds gesetzlich sichergestellt sei und die Finanzflüsse im Fonds folglich geplant werden müssen, sodass er am Ende der Laufzeit schuldenfrei sei. Der Kanton NW erachtet eine Verschuldung ausschliesslich zur Überbrückung von Liquiditätsschwankungen als angebracht, welche jederzeit vollständig durch gesicherte sowie zweckgebundene Einnahmen gedeckt sein müsse.
SGB erachtet den Fonds als interessante Option und verweist auf den bereits bestehenden Netzzuschlagfonds.
Der SOG regt an, dass mit dem Rüstungsfonds auch die Möglichkeit vorzusehen sei, bei einer signifikanten Verschlechterung der Sicherheitslage in Europa Mittel für den Aufbau und die Stärkung der inländischen Rüstungsindustrie einzusetzen.
Der Kanton ZH erachtet die Schaffung eines verschuldungsfähigen Fonds als Umgehung der Schuldenbremse. Gemäss dem Kanton SZ widerspricht der Fonds finanzpolitischen und haushaltsrechtlichen Prinzipien. Für den Kanton JU birgt der Fonds die Gefahr, dass mit einem ausserbudgetären Mechanismus ein wesentlicher Teil der Rüstungspolitik aus der regulären Haushaltsdebatte des Parlaments herausfällt. Der Kanton GE lehnt die Schaffung eines Fonds generell ab.
Die SVP lehnt die Einrichtung eines verschuldungsfähigen Fonds ab, welcher die Schuldenbremse und damit die haushaltspolitische Disziplin abschwäche, die gebundenen Ausgaben noch weiter erhöhe sowie einen weiteren ausserbudgetären Mechanismus hinzufüge. Es sei ein Fonds zu prüfen, welcher nicht verschuldungsfähig sei und primär durch interne Kompensation im VBS und in der Bundesverwaltung alimentiert werde.