Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2026/23: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer · 19 Seiten
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Vernehmlassungsbericht: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
Allianz Sicherheit Schweiz fordert eine breitere Finanzierung bzw. eine Kombination aus Einsparungen und Mehreinnahmen. Durch ein Aufgabenprüfungspaket sollen weitere Einsparungen beim Bund vorangetrieben werden. Zudem müsse dem Parlament durch zusätzliche Finanzierungsoptionen auf der Einnahmenseite ermöglicht werden, die Interessen auszugleichen und eine Verhandlungslösung zu finden. Dabei kämen insbesondere die Wehrpflichtersatzabgabe, ein Teil der Mineralölsteuer sowie ein Anteil am effektiven Wachstum des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer in Frage.
Der Kanton UR verlangt eine konkretere Evaluation einer Kombination aus verschiedenen Massnahmen mit deutlich geringerer Mehrwertsteuererhöhung, kombiniert mit Priorisierungen und Umschichtungen im Bundeshaushalt, Effizienzsteigerungen innerhalb der Armee, der Nutzung ausserordentlicher Einnahmen sowie weiteren befristeten Finanzierungsinstrumenten. Auch der Kanton NW fordert, dass nebst zusätzlichen Einnahmen die Vorlage durch Spar-, Priorisierungs- und Finanzierungselemente ergänzt werden müsse.
Gemäss Chance Schweiz soll die Finanzierung durch eine Mischform aus Einsparungen und Mehreinnahmen sichergestellt werden, wobei die Mittel durch ein moderates Lösen der Schuldenbremse, Sparmassnahmen, substanzielle Kürzungen bei Subventionen sowie lineare und punktuelle Kürzungen bei den Departementen bereitgestellt werden sollen.
3.3.2 Mehrbedarf für zivile Bundesämter mit sicherheitsrelevanten Aufgaben
Economiesuisse, SAV und die Zürcher Handelskammer fordern, den Finanzierungsbedarf auf Rüstungsinvestitionen zu beschränken und den Mehrbedarf für die Bundesämter mit sicherheitsrelevanten Aufgaben durch Mittelverschiebungen innerhalb des Bundeshaushalts oder Entlastungsmassnahmen zu finanzieren.
Die Kantone AI, JU, OW, SO und VS sowie die RK MFZ fordern eine ausführliche Begründung des nötigen Personalaufwandes und eine transparente Darstellung der Mittelverwendung. Gemäss Kanton OW müsse die Mittelverwendung kritisch überprüft und auf das Notwendigste begrenzt werden.
Der Kanton FR fordert, dass der Verteilschlüssel zwischen den für die Sicherheit zuständigen Bundesämtern und den Militärausgaben überarbeitet werden müsse und empfiehlt, die Verteilung der in den Fonds fliessenden Gelder zu 30 Prozent den zivilen Ämtern und zu 70 Prozent der Armee zukommen zu lassen. Der Kanton VD regt an, dass die Verwendung der 3 Mrd. Franken für den Bereich der zivilen Sicherheit präziser auszuformulieren sei bzw. ausdrücklich für Projekte reserviert werden solle.
Der Kanton SO fordert, dass die kantonalen Vollzugsorgane, welche die Bundesaufgaben im Sicherheitsbereich mitvollziehen (insbesondere kantonale Nachrichtendienste), angemessen gestärkt und finanziell berücksichtigt werden.
Die Kantone LU und VS erachten die zivilen sicherheitspolitischen Instrumente, namentlich im Bevölkerungsschutz, als zentral, weshalb der vorgesehene Betrag von 3