Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2026/23: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer · 19 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
Vernehmlassungsbericht: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
der bestehenden Einnahmen des Bundes und eine Priorisierung innerhalb des Bundeshaushalts.
Die GLP fordert eine Entlastung des Bundeshaushalts zugunsten der Sicherheit als eine von weiteren Massnahmen zur Finanzierung des Mehrbedarfs. Gemäss den Kantonen LU, UR und NW dürfe der Mehrbedarf nicht einzig über die Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden, sondern sollte insbesondere auch durch Effizienzsteigerungen und eine konkrete Priorisierung sichergestellt werden. Chance Schweiz schlägt vor, einen Teil des Mehrbedarfs durch Kürzungen bei Departementen und Subventionen zu finanzieren. Economiesuisse und die Zürcher Handelskammer fordern, dass der Anteil zur Finanzierung des Aufwuchses des Armeebudgets auf 1 % des BIP bis 2032 sowie des Mehrbedarfs der Bundesämter mit sicherheitsrelevanten Aufgaben alleine durch Umschichtungen im Bundeshaushalt erfolgen solle. Der Kanton TG, Swissmem, Allianz Sicherheit Schweiz und Swiss Retail Federation sind der Ansicht, dass die Finanzierung sowohl mittels zusätzlicher Einnahmen als auch mittels Einsparungen erfolgen müsse. Der Kanton NE fordert, dass eine gründliche Analyse der Bundesfinanzen erfolgen müsse, bevor die finanzielle Belastung der Bevölkerung und der Wirtschaft in Betracht gezogen werde.
Die SVP fordert, dass der gesamte Mehrbedarf durch effiziente Nutzung bestehender Ressourcen mittels echter Ausgabenkürzungen, die Fokussierung auf Kernkompetenzen der Armee und die Optimierung der Beschaffungsprozesse zu finanzieren sei. Die FDP betont, dass die politischen Prioritäten konsequent auf die heutige sicherheitspolitische Lage ausgerichtet werden müssten und deshalb ein Grossteil des geforderten Volumens aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanziert werden solle. Die Kantone GL und TI erwarten, dass der Mehrbedarf durch Priorisierungen und Umschichtungen innerhalb des bestehenden Haushalts gedeckt wird. Für den Kanton SZ kann der Mehrbedarf durch Reduktion von Ausgaben und Leistungen finanziert werden. Der Kanton ZG und die HKBB sprechen sich dafür aus, den Mehrbedarf durch die steigenden Bundeseinnahmen und durch Ausgabendisziplin sowie klarer Priorisierung zu finanzieren. Der Kanton GE regt an, die Finanzierung über die Einnahmen der direkten Bundessteuer vorzunehmen. Die FRC verlangt eine bessere Verteilung der Einnahmen auf die Erfüllung der Bundesaufgaben. Die Gruppe Giardino fordert eine Aufstockung des Armeebudgets auf 2 % des BIP durch Sparmassnahmen und Priorisierungen. Auch der SSV appelliert, dass langfristige Bundesausgaben über bestehende Instrumente und etablierte Mechanismen zu finanzieren seien.
Die Kantone OW, SH und VS sowie die RK MZF sind der Meinung, dass der Mehrbedarf aufgrund der angespannten Bundesfinanzen nicht durch Umschichtungen finanzierbar sei. Der Kanton OW weist darauf hin, dass durch Umschichtungen in dieser Grössenordnung wesentliche staatliche Aufgaben gegeneinander ausgespielt würden. Der CVCI führt aus, dass die Schwierigkeiten, die bei den Debatten über das Entlastungsprogramm 2027 auftraten, kein ausreichendes Argument darstellen würden, um sich für Mechanismen zur Steigerung der Einnahmen zu entscheiden.