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Vernehmlassung 2026/23: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer · 19 Seiten

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Vernehmlassungsbericht: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

GastroSuisse verlangt ein glaubwürdiges Aufrüstungskonzept, welches verbindlich darlegen soll, wie die zusätzlichen finanziellen Mittel eingesetzt würden.

3.13 Armeebudget zu hoch

Gemäss GRÜNE sei das Armeebudget bereits gegenwärtig zu hoch. Zudem habe die Armee die ihr zugesprochenen Mittel bisher nicht sorgfältig verwendet. So sei es bei den Beschaffungen des F-35 und des Patriot-Flugabwehrsystems zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen gekommen. Eine Erhöhung des Armeebudgets käme entsprechend nicht in Frage.

3.14 Einsparungen auf Bundesebene durch Effizienzsteigerungen, Priorisierun-

gen und Optimierung von Beschaffungsprozessen

Die SVP verlangt, dass die Finanzierung des Mehrbedarfs durch interne Kompensation erfolgt. Die Verwaltungsstrukturen des VBS seien hierzu grundlegend zu optimieren und die Gruppe Verteidigung gegenüber den anderen Verwaltungseinheiten mit striktem Fokus auf die Landesverteidigung zu stärken. Bereiche des VBS, die nicht direkt mit dem Kernauftrag des Departements zu tun hätten, seien mit sofortiger Wirkung zu streichen. Zudem verlangt sie die Optimierung von Beschaffungsprozessen unter Wahrung der parlamentarischen Prozesse und Kontrolle.

Der Kanton TG fordert flankierend zur Erhöhung der Mehrwertsteuer auch signifikante Einsparungen durch eine Neuausrichtung der Organisationsstruktur des VBS. Der SGB verlangt eine Stärkung des Sicherheitsdispositivs durch Effizienzsteigerungen und Neu-Priorisierungen innerhalb des Verteidigungsbudgets, bevor Mehrausgaben beschlossen würden.

Der Kanton ZG fordert, dass zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit verfügbare Systeme bzw. «Produkte ab Stange» beschafft werden müssten. Es dürften keine komplexe Einzellösungen im Vordergrund stehen, da dadurch die Beschaffungsgeschwindigkeit und die Einsatzfähigkeit beeinträchtigt würden.

4 Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln

Art. 196 Ziff. 14 Abs. 6 BV

Die GLP ist der Meinung, dass die Finanzierung des Mehrbedarfs für die zivile Sicherheit nicht durch die verfassungsrechtliche Garantie abgesichert sei. Deshalb solle auch der Mehrbedarf im zivilen Sicherheitsbereich in der Zweckbindung festgehalten werden.

SwissAccounting regt an, in der Verfassungsbestimmung ausdrücklich die Zuweisung der Mittel an den Fonds vorzusehen.