Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/37: Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (Umsetzung Motion 24.3202 Candinas Martin) · 17 Seiten

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Kontrollauftrages weiter erhöhen. Es bestünde die Gefahr, dass die Qualität der Kontrollen und der Kernauftrag (Kontrolle der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Quellensteuer- und Ausländerrecht) nicht mehr hinreichend erfüllt werden können. Zudem hätte eine Erweiterung des Kontrollgegenstandes einen nicht unerheblichen Anpassungsbedarf der bisher gezielten Ausgestaltung des BGSA zur Folge (Zweck des Gesetzes, Kompetenzen der kantonalen Kontrollorgane, Finanzierung etc.). Aufgrund der funktionierenden Kontrollen und Handlungsmöglichkeiten im Handelsregister-, Konkurs- und Betreibungsrechts erscheint eine solche Anpassung nicht als notwendig. Die grosse Stärke der Kontrollorgane ist ihre Vernetzung mit spezialisierten Behörden und diese wird mit der Gesetzesvorlage weiter ausgebaut.

1.2.3 Gewählte Lösung

Der Bundesrat schlägt vor, die Motion umzusetzen, indem die Artikel 11 Absatz 1 und 12 Absatz 6 BGSA sowie Artikel 928a Absatz 2 OR erweitert werden. Durch die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den kantonalen Kontrollorganen und den Handelsregister-, Konkurs- und Betreibungsämter soll die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Verstössen im Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursrecht verstärkt werden.

1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-

gien des Bundesrates

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 24. Januar 20247 zur Legislaturplanung 2023–2027 noch im Bundesbeschluss vom 6. Juni 20248 über die Legislaturplanung 2023–2027 angekündigt. Die Vorlage geht auf die Motion 24.3202 Candinas Martin zurück, die von den eidgenössischen Räten angenommen wurde.

1.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Mit der Vorlage wird die Motion 24.3202 Candinas Martin vom 14. März 2024 «Mehr Möglichkeiten für die Missbrauchsbekämpfung im Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit» umgesetzt.

2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Die Vorlage weist keinen besonderen Bezug zum Recht der europäischen Union auf.

7 BBl 2024 525.

8 BBl 2024 1440.