Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/37: Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (Umsetzung Motion 24.3202 Candinas Martin) · 17 Seiten
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3 Grundzüge der Vorlage
3.1 Die beantragte Neuregelung
Generell bilden Verdachtsmeldungen für die Kontrollorgane eine wichtige Grundlage für die Durchführung von Kontrollen. Aus diesem Grund soll das entsprechende Potenzial bestmöglich genutzt und der Kreis der unterstützenden Behörden um die Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämter erweitert werden. Weiter soll auch das Kontrollorgan Anhaltspunkte auf Verstösse im Bereich des Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursrechts an die zuständige Behörde weiterleiten können.
Über das Anliegen der Motion 24.3202 Candinas Martin hinaus soll einem Anliegen aus dem Vollzug Rechnung getragen und eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die mit der Kontrolle betrauten Personen nicht nur die Identität der Arbeitnehmenden überprüfen können (Art. 7 Abs. 1 Bst. d BGSA), sondern explizit auch jene der Arbeitgebenden. Zu diesem Zweck soll die Kompetenzregelung erweitert werden, damit die Kontrollorgane explizit auch die Identität der Arbeitgebenden überprüfen können und ein direktes Einsichtsrecht in die Daten des Informationssystems Verkehrszulassung (IVZ) des Bundesamts für Strassen erhalten.
Schliesslich sieht die Vorlage vor, die erforderliche gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die zuständigen Stellen der Sozialversicherungen im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit von ihrer Schweigepflicht zu entbinden und ihnen zu ermöglichen, Unterschiede zwischen ihren Informationen und den im Transparenzregister eingetragenen Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen zu melden.
Die Anforderungen des Grundsatzes der Einheit der Materie zwischen der Änderung des BGSA und den Anpassungen zur Ermöglichung von Unterschiedsmeldungen an das Transparenzregister (Art. 31 TJPG) sind erfüllt, da diese Massnahmen ein gemeinsames Ziel verfolgen und in engem funktionalem Zusammenhang stehen. Die Motion bezweckt eine verstärkte Bekämpfung der Schwarzarbeit durch eine verbesserte Zusammenarbeit der Behörden; die vorgesehenen Anpassungen setzen hier an, indem sie den Durchführungsstellen der Sozialversicherungen im Bereich der Verhinderung, Aufklärung und Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch, Versicherungsbetrug und Schwarzarbeit ermöglichen, Unterschiede an das Transparenzregister zu melden. In der Schweiz beruht die Bekämpfung der Schwarzarbeit und von Missbräuchen im Bereich der Sozialversicherungen wesentlich auf Kontrollen und dem Informationsaustausch zwischen Vollzugsbehörden, insbesondere auf kantonaler Ebene. Das Transparenzregister bildet dabei ein wichtiges Instrument: Es ermöglicht die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten und stellt den Behörden rasch verlässliche Informationen über rechtliche Strukturen zur Verfügung, insbesondere bei komplexen Konstruktionen, Strohleuten oder Subunternehmerketten.
Das Transparenzregister ermöglicht den Durchführungsstellen den Zugang zu wichtigen Daten, die sie für ihre Aufgabenerfüllung im Bereich der Verhinderung, Aufklärung und Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch, Versicherungsbetrug und Schwarzarbeit benötigen. Der Zugang zum Register und die Qualität der Daten stärken die Wirk-