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Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 26 Seiten

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Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2028–2031 für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1

und auf Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 30. September 20162 über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …3,

beschliesst:

Art. 1

Für die Jahre 2028–2031 wird für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen sowie für den Ausbau der Nationalstrassen im Sinne von Anpassungen ein Zahlungs- rahmen in der Höhe von 9,460 Milliarden Franken bewilligt.

Art. 2

Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2025 (106,9 Punkte; Dezember 2020 = 100 Punkte) sowie die folgen- den Teuerungsannahmen zugrunde:

a. 2026: +0,9 %;

b. 2027: +1,0 %;

c. 2028: +0,8 %;

d. 2029: +1,0 %;

e. 2030: +1,0 %;

f. 2031: +1,0 %.

Art. 3

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

SR ..........

1SR 101

2 SR 725.13

3BBl ...

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