Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/9: 21.426 n Pa. Iv. Christ. Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben · 19 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht

«%ASFF_YYYY_ID»

Insgesamt ist jedoch erneut hervorzuheben, dass die konkrete Förderung stets von den finanziellen Mitteln des Bundes abhängt und davon, welche Eigeninitiative durch Institutionen, wie namentlich Hochschulen, aufgewendet wird. Die genannten Zahlen sind lediglich realistische und sinnvolle Beispiele zur Veranschaulichung, wie und wo der Bund gestützt auf Art. 22 wirkungsvoll fördern könnte. Die Zusammensetzung der Kosten können je nach Anforderungen und Möglichkeiten unterschiedlich sein. Mit der Anpassung von Art. 22 wird die rechtliche Grundlage zur Förderung geschaffen bzw. konkretisiert. Es werden damit hingegen noch keine konkret bezifferbaren Kosten vorgesehen.

Bei Annahme des Minderheitsantrages zur Streichung von Art. 22 Abs. 3 und 4 E-TSchG würden keine Kosten anfallen.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die Einführung von Fachsekretariaten könnte personelle Ressourcen mit möglicherweise unterschiedlichen finanziellen Folgen in einzelnen Kantonen bedingen. Die Tierversuchskommissionen würden jedoch gleichzeitig bezüglich Aufwand und Ressourcen entlastet, was ihnen ermöglicht mehr Gesuche innerhalb der gleichen Zeit zu prüfen. Kleine Kantone, welche ihre Aufgaben den grossen Tierversuchskantonen übergeben, werden Ressourcen sparen. Die grossen Tierversuchskantone werden nicht im gleichen Masse Ressourcen aufbauen müssen, wie die kleinen abbauen. Es ist davon auszugehen, dass schweizweit durch die Einführung von Fachsekretariaten in den grossen Tierversuchskantonen rund sieben Vollzeitstellen geschaffen werden müssen. Was die Tierversuchskommissionen anbelangt, so ist damit zu rechnen, dass kleine Kantone ihre Kommissionen abschaffen, weil die Anforderungen steigen. Demgegenüber wird es nicht nötig sein, genau gleich grosse Ressourcen in den grossen Kantonen aufzubauen. Die Einführung von Fachsekretariaten und deren Koordination könnte zu einer Regionalisierung des Tierversuchsvollzugs führen, ohne dass dabei die Verwurzelung beispielsweise der Tierversuchskommission in den wichtigsten Standortkantonen aufgehoben wird. Die Koordination des Vollzugs führt zu dessen Professionalisierung und dient somit der Forschung und derer Standorte.

Wird Art. 33a entsprechend dem Minderheitsantrag gestrichen, fallen keine Kosten an.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Einführung von nichttechnischen Projektzusammenfassungen sowie die Erweiterung der Informationspflicht in Art. 20a führen zu einem gewissen Mehraufwand bei den Forschenden für die Bereitstellung der Informationen und das Verfassen der Projektzusammenfassungen. Da die Daten grundsätzlich jedoch bereits heute in animexch erfasst werden müssen und wenn bei der Weiterentwicklung von animex-ch be-