Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/9: 21.426 n Pa. Iv. Christ. Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben · 19 Seiten

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Aufgaben beauftragen. Die Kantone müssen sicherstellen, dass die Kommissionen alle aufgeführten Kompetenzen vereinigen. Eine Person kann auch mehrere Kompetenzen einbringen.

Abs. 3: Wie bei den Fachsekretariaten, kann der Bundesrat auch für die kantonalen Kommissionen für Tierversuche zusätzliche Anforderungen festlegen.

5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf den Bund

Die in Art. 20a vorgesehene Realisierung von nichttechnischen Projektzusammenfassungen im bestehenden System animex-ch und deren Publikation wird je nach Lösung einmalig zwischen 150 000 und 300 000 CHF kosten. Die Lösung für ein Register und dessen Förderung könnte mit den nichttechnischen Projektzusammenfassungen kombiniert werden und würde einmalig weitere 100 000-150 000 CHF kosten.

Für die Anpassung von animex-ch aufgrund der Anpassung von Art. 20c TSchG sind einmalige Kosten von rund 30 000 CHF für den Bund zu erwarten.

Im Falle der Streichung der Fachsekretariate (Art. 33a) gemäss Minderheitsantrag würde sich eine diesbezügliche Anpassung von animex-ch erübrigen und die genannten Kosten würden wegfallen.

Im Zusammenhang mit den Fördermassnahmen gestützt auf Art. 22 TSchG sind unterschiedliche Kostenfolgen denkbar, welche zudem von den finanziellen Mitteln des Bundes abhängig sein werden. In Abs. 2 sind Leistungen erforderlich, deren Finanzierung der Bund bereits heute erbringt, insbesondere auch in Anwendung von Art. 15 FIFG, welcher Forschung im Bereich 3R über das 3RCC finanziert. Die Mittel sind heute ausgewogen, könnten aber im Rahmen der BFI-Botschaft in Zukunft erhöht werden. Abs. 3 steht für die iterative Weiterentwicklung der 3R-Massnahmen, die dort gefördert werden kann, wo dies erforderlich und möglich ist. Im Bereich der Strukturen wäre die Unterstützung durch den Bund jährlich von 500 000 bis 1 000 000 CHF, um die Strukturen dezentral an Hochschulen und in der Industrie personell zu unterstützen und 3R-Fachgremien auszubauen. Mit Investitionen von rund 1 000 000 CHF jährlich könnten wiederum Infrastrukturprojekte sinnvoll gefördert werden. Im Bereich der Lehre und Ausbildung könnte die Einrichtung eines 3R-Lehrstuhls unterstützt werden. Voraussetzung für eine Unterstützung des Bundes ist die Eigeninitiative der entsprechenden Hochschule. Ausgehend von 500 000 CHF pro Jahr für einen 3R-Lehrstuhl könnte eine Unterstützung mit 250 000 CHF pro Jahr durch den Bund sinnvoll sein. Gestützt auf Art. 22 Abs. 4, Validierung, Anerkennung und Anwendung von 3R-Methoden in nationaler und internationaler Zusammenarbeit, wäre es sinnvoll, eine (bestehende) Kompetenzstelle zu unterstützen, um Forschende, welche eine Methode validieren wollen, anzuleiten und zu unterstützen. Dazu würden CHF 50 000 bis 100 000 CHF benötigt. Wird die Validierung für Methoden für einzelne Anwendungen gefördert, muss gesamthaft mit zusätzlichen Kosten von 500 000 – 1 000 000 CHF pro Methode gerechnet werden.