Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/9: 21.426 n Pa. Iv. Christ. Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben · 19 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht
«%ASFF_YYYY_ID»
6.6 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Nach Art. 164 Absatz 2 BV können Rechtsetzungsbefugnisse durch Bundesgesetz übertragen werden, soweit dies nicht durch die BV ausgeschlossen wird. Mit Art. 34 Absatz 3 E-TSchG wird dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, zusätzliche Anforderungen an die kantonale Kommission für Tierversuche zu bestimmen. Eine solche Delegation wird in der BV nicht ausgeschlossen und ist somit zulässig.
6.7 Datenschutz
Für die Umsetzung der Vorlage sind weder die Bearbeitung von neuen Personendaten noch andere Massnahmen nötig, die Auswirkungen auf den Datenschutz haben könnten. Im Rahmen der Anpassung von Art. 20a ist sowohl der Schutz von Personendaten als auch von Forschungs- und Geschäftsgeheimnissen weiterhin gewährleistet.