Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/90: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2027 · 14 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht
ermöglicht werden. Nach unserer Kenntnis entstehen durch die Vorlage keine strengeren Regelungen im Vergleich zum grenznahen Ausland und es wird kein Swiss Finish geschaffen.
UEG-Prüfpflicht 3: Vereinfachung des Vollzugs durch elektronische Mittel
Der Vollzug der Gewässerraumbestimmungen liegt bei den Kantonen. Entsprechend ist es Sache der Kantone, den Vollzug so weit als möglich zu digitalisieren. Nach aktuellem Kenntnisstand des BAFU erfolgt die Anmeldung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Gewässerraum bereits digital.
UEG-Prüfpflicht 4: Aufhebung von Regulierungen im selben Themenbereich
Es können keine Regulierung im selben Themenbereich aufgehoben werden, weil ansonsten die in Artikel 36a GSchG definierten Funktionen des Gewässerraums nicht erfüllt werden können.
Regulierungskostenabschätzung nach Art. 5 UEG
Wie oben beschrieben, schafft die Vorlage eine neue Anmeldepflicht für diejenigen Bewirtschafter, welche der DZV unterliegen (Mehrheit der Betriebe) und welche bis anhin ihre BFF im Gewässerraum nicht als BFF angemeldet hatten. Während sich die Bewirtschaftung der betroffenen Flächen durch die (Neu-)Anmeldung als BFF kaum verändert (die Flächen müssen gemäss geltendem Recht bereits heute extensiv und gemäss den Anforderungen an die BFF bewirtschaftet werden), würden im Gewässerraum mehr Flächen als BFF angemeldet. Wie stark sich das Beitragsvolumen verändert, ist nicht bezifferbar, weil es je nach BFF-Typ unterschiedlich hoch ausfällt und auch von weiteren orts- und betriebsspezifischen Faktoren abhängt.
Durch die neue Anmeldepflicht entsteht ein sehr geringer, einmaliger Mehraufwand. Die entsprechenden Regulierungskosten für die betroffenen Bewirtschafter können zurzeit nicht quantifiziert werden. Dafür fehlen Angaben zur Anzahl Betriebe, welche entsprechende Flächen im Gewässerraum nicht als BFF angemeldet haben, sowie zur Anzahl der betroffenen Flächen. Nach aktuellem Kenntnisstand des BAFU sind aber nur wenige Kantone, bei denen nicht jetzt schon eine Pflicht zur BFF-Anmeldung besteht. Pro Bewirtschafter und Fläche wird ein einmaliger Zusatzaufwand bei der ersten Anmeldung als BFF von weniger als 10 Minuten erwartet, was Mehrkosten von rund 10 Franken entspricht.
Im Weiteren ermöglicht die erweiterte Randstreifenregelung eine regulatorische Entlastung für die Bewirtschaftenden des Gewässerraums, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Möglichkeit zur intensiven Bewirtschaftung der betroffenen Flächen führt für die Bewirtschaftenden zu einer bedeutenden Entlastung. Die Regulierungskosten nehmen ab.
5.4 Auswirkungen auf die Umwelt
Damit die Gewässer einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum dienen können und als Vernetzungselement in der Landschaft funktionieren, brauchen die Gewässer einen gewässergerecht gestaltet und extensiv bewirtschaftet Gewässerraum. Die Vorlage verbesserte den Vollzug des GSchG, indem bei