Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/90: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2027 · 14 Seiten

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Fliessgewässern die Gewässerräume korrekt festgesetzt werden und Raum für eine allfällige Revitalisierung gesichert wird. Dies ist wichtig, denn ohne zusätzliche Hochwasser- oder Revitalisierungsprojekte bzw. ohne deren umfassende Aufwertung können die aquatischen und amphibischen Lebensräume kaum verbessert werden. Die Vorlage verändert aber auch die zulässige Bewirtschaftung innerhalb des terrestrischen Gewässerraums. Aufgrund der in der Bestimmung aufgestellten Voraussetzungen und in Anbetracht, dass es sich um eine Ausnahmebestimmung handelt, die nur erteilt werden kann, wenn keine überwiegenden Interessen der Ausnahme entgegenstehen und der Zweck von Artikel 36a Absatz 1 GSchG nicht ausgehöhlt wird, können die Gewässerraumfunktionen trotz Flexibilisierung gewahrt werden.