Rapport explicatif

Consultation 2005/119: Première révision de l'ordonnance sur la réduction des risques liés aux produits chimiques · 17 pages

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordung (ChemRRV)

1 Ausgangslage

Am 1.8.2005 ist die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) in Kraft getreten. Sie enthält Spezialvorschriften für Chemikalien, die auf Grund ihrer Eigenschaften oder Verwendung eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Für insgesamt 31 Stoffe oder Produktegruppen enthält die ChemRRV Einschränkungen und Verbote der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung sowie spezielle Anforderungen an die Kennzeichnung oder die Entsorgung. Die entsprechenden europäischen Anforderungen sind in zehn Richtlinien und Verordnungen festgelegt, welche ihrerseits bereits zahlreiche Anpassungen und Änderungen erfahren haben und welche auch weiterhin laufend an den Stand der Technik angepasst werden. Um zu verhindern, dass die Bestimmungen der Schweiz künftig von denjenigen der EG abweichen und Handelshemmnisse entstehen, muss die ChemRRV periodisch an die neuen Erlasse der EG angepasst werden. Daneben wird die 1. Revision der ChemRRV zum Anlass genommen, zwei Übergangsfristen zu erstrecken und einige redaktionelle Präzisierungen vorzunehmen, die das Verständnis des Verordnungstexts erleichtern und seine Lesbarkeit verbessern werden.

Bis Juni 2006 sind in der EG bereits neun Änderungen von Richtlinien beschlossen worden, welche in der geltenden ChemRRV nicht mitberücksichtigt sind. Es handelt sich um Änderungen der Richtlinie 76/769/EWG über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien sowie Änderungen der im Hinblick auf die Vermeidung problematischer Abfälle erlassenen EG-Richtlinien über Altfahrzeuge sowie Elektro- und Elektronikgeräte (Richtlinien 2000/53/EG bzw. 2002/95/EG). Die Änderungen der RL 76/769/EWG sind eine Folge der umfangreichen Risikobewertungen chemischer Stoffe, die im laufenden EG-Altstoffprogramm vorgenommen wurden. Die Richtlinien 2000/53/EG bzw. 2002/95/EG sind vom Prinzip her so ausgelegt, dass der Erlass bzw. die Re-evaluierung von Stoffverboten in bestimmten Gegenständen periodisch überprüft wird.

Die nachfolgend aufgeführten EG-Richtlinien sind Basis für die erste Revision der ChemRRV:

• Richtlinie 2005/59/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.

Oktober 2005 zur 28. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten betreffend Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 13);

• Richtlinie 2005/69/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16.

November 2005 zur 27. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur