Rapport explicatif

Consultation 2005/119: Première révision de l'ordonnance sur la réduction des risques liés aux produits chimiques · 17 pages

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3.9 Schwermetalle in Elektro- und Elektronikgeräten Anh. 2.16 Ziff. 3 Abs. 5, Ziff. 6, Ziff. 7 Abs. 5 Die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) wurde bis Frühling 2006 viermal geändert. Mit der Entscheidung 2005/618/EG vom 18. August 2005 wurden die existierenden Schwermetallverbote mit der Festlegung von Konzentrationshöchstwerten präzisiert. Die Entscheidungen 2005/717/EG vom 13.10.2005, 2005/747/EG vom 21.10.2005 und 2006/310/EG vom 21.4.2006 erweitern die Liste des Anhangs der RoHS-Richtlinie und damit die Liste der Ausnahmen für bestimmte Werkstoffe und Bauteile elektrischer oder elektronischer Geräte von den Stoffverboten (vgl. Tabelle).

Werkstoffe und Bauteile Entscheidung

Blei in Bleibronze-Lagerschalen und -buchsen 2005/717/EG Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten 2005/747/EG Cadmium und Blei in optischen Gläsern und Glasfiltern

Blei in Einpresssteckverbindern mit flexibler Zone

Blei als Beschichtungsmaterial für ein wärmeleitendes C-Ring-Modul

Blei in Loten aus mehr als zwei Elementen zur Verbindung zwischen den

Anschlussstiften und der Mikroprozessor-Baugruppe mit einem Massen-

gehalt von mehr als 80% und weniger als 85% Blei

Blei in Loten zum Herstellen einer stabilen elektrischen Verbindung zwi-

schen dem Halbleiterchip und dem Schaltungsträger in integrierten Flip-

Chip-Baugruppen

Blei in stabförmigen Glühlampen mit eingeschmolzener Innenbeschich- 2006/310/EG tung des Kolbens

Bleihalogenide als Strahlungszusatz in Hochdruck-

Gasentladungslampen (HID-Lampen) für professionelle Reprografiean-

wendungen

Blei als Aktivator im Leuchtstoffpulver (davon Massenanteil von Blei von

1 % oder weniger) von Gasentladungslampen bei Verwendung als Bräu-

nungslampen mit Leuchtstoffen wie Bariumsilikat (BaSi2O5:Pb) oder

Verwendung als Speziallampen für Reprografie auf Basis des Lichtpaus-

verfahrens, Lithografie, Insektenfallen, fotochemische und Belichtungs-

prozesse mit Leuchtstoffen wie Magnesiumsilikat ((Sr,Ba)2MgSi2O7:Pb)

Blei mit PbBiSn-Hg und PbInSn-Hg in speziellen Verbindungen als

Hauptamalgam und mit PbSn-Hg als Zusatzamalgam in superkompak-

ten Energiesparlampen

Bleioxid in Glasloten zur Verbindung der vorderen und hinteren Glas-

scheibe von flachen Leuchtstofflampen für Flüssigkristallanzeigen (LCD)

Die genannten Entscheide werden im vorliegenden Vorschlag zur Änderung der ChemRRV unverändert umgesetzt. Daneben werden in Anhang 2.16 Ziffer 6 dort Präzisierungen vorgenommen, wo sich dies aus Gründen vieler Nachfragen Betroffener als nötig erwiesen hat. Die Änderungen stehen im Einklang mit Ausführungen der EG-