Rapport sur les résultats
Consultation 2011/128: Révisions dans le domaine du tabac et des objets usuels · 87 pages
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Organisation Inhalt
Rahmen der Tabakverordnung zu regulieren.
Wir weisen auf die Wichtigkeit der Übergangsfrist hin, die es ermöglichen soll, Zigaretten, die den LIP Standards nicht entsprechen, bis zur Erschöpfung der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abzugeben. Dies erlaubt, Rückrufe von besteuerten Gütern zu vermeiden – ein Vorhaben, das sich als äusserst zeit- und ressourcenaufwändig für diverse Akteure, wie die Eidg. Zollverwaltung sowie den Handel und die Hersteller erweisen könnte.
Im Weiteren entspricht es unserem Verständnis, dass zwecks eines effektiven Übergangs zu den LIP Standards, Zigaretten, die diesen Standards nicht entsprechen, nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr an den Schweizer Handel geliefert werden sollen.
Wir begrüssen, dass die Bundesvewaltung den Herstellern eine Übergangsfrist zur Anpassung an die neuen Standards gewähren will. Wir erachten jedoch die im Entwurf vorgeschlagene Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Teilrevision als nicht ausreichend. Um eine rechtzeitige und reibungslose Umstellung auf die neuen Standards sicherstellen zu können, ersuchen wir Sie um die Gewährung einer Übergangsfrist von mindestens zwölf Monaten.
Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Umstellung auf LIP Standards um einen Prozess handelt, der weit mehr bedarf als einen einfachen Austausch des Zigarettenpapiers. Der Vorbereitungsprozess inklusive Produktionsanpassung, Massnahmen zur Qualitätssicherung, Logistik und Information relevanter Akteure muss für jede in der Schweiz in Verkehr zu bringende Produktvariante individuell geschehen. Deshalb benötigen die Mitglieder der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels aus praktischen Gründen eine Übergangsfrist von mindestens zwölf Monaten.
Schliesslich möchten wir nochmals auf die Wichtigkeit einer angemessenen Information der Öffentlichkeit betreffend der LIP Standards hinweisen. Obwohl LIP-konforme Zigaretten die Fähigkeit haben, von selbst zu erlöschen, wenn nicht aktiv an ihnen gezogen wird, ist es wichtig, dass Konsumentinnen und Konsumenten nicht davon ausgehen, dass es sich dabei um „feuersichere“ Zigaretten handelt. Jeder brennende Gegenstand ist eine potentielle Brandquelle und deshalb ist ein sachgerechter Umgang mit Zigaretten – mit oder ohne LIP Standards – äusserst wichtig.
Vereinigung des schweiz. Handel Schweiz nimmt zur Kenntnis, dass Standards für vermindertes Zündpotenzial (Lower Import- und Grosshandels Ignition Propensity, UP) von Zigaretten, die in der schweiz in Verkehr gebracht werden, im Rahmen der Tabakverordnung reguliert werden sollen.
Wir begrüssen die Übergangsbestimmung, die es ermöglichen soll, Zigaretten, die den UP Standards nicht entsprechen, bis zur Erschöpfung der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abzugeben. Wir erachten diese Bestimmung als überaus wichtig, denn sie erlaubt, Rückrufe von besteuerten Gütern zu vermeiden. Ein solcher Prozess wäre äusserst zeit- und ressourcenaufwändig für diverse Akteure, insbesondere die Eidgenössische Zollverwaltung, den Handel und die Hersteller. Die hieraus entstehenden Regulierungskosten sind mit keiner zusätzlichen wertschöpfung verbunden und würden daher einen echten volkswirtschaftlichen Schaden darstellen. Nach Ablauf der Übergangsfristen dürften Zigaretten, die diesen Standards nicht entsprechen, selbstverständlich nicht mehr an den Schweizer Handel geliefert werden.
Wir begrüssen, dass die Bundesverwaltung der Industrie eine Übergangsfrist zur Anpassung an die neuen Standards gewähren will. Die im Entwurf vorgeschlagene Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Teilrevision ist jedoch zu kurz bemessen. Für eine rechtzeitige und reibungslose Umstellung auf die neuen Standards bitten wir Sie um die Gewährung einer Übergangsfrist von mindestens zwölf Monaten.
Folgende Vorkehrungen müssen Seitens der Hersteller und des Handels zur Einführung der neuen Standards getroffen werden:
- Neudesign sämtlicher Zigarettenmarken und -varianten
- Anpassung der Herstellungsplanung
- Sicherstellung der Beschaffung entsprechender Direktmaterialien
- Erstellung der Produktprototypen und Prüfung in einem akkreditierten Labor - wobei jedes in der Schweiz in Verkehr zu bringende Produkt (Markenvariante) individuell getestet werden muss
- Anpassung der Herstellung in grossem Umfang
- Information aller relevanten Akteure
Bei der Umstellung auf UP Standards handelt es sich um einen Prozess, der weit mehr bedarf als einen einfachen Austausch des Zigarettenpapiers. Die obengenannten Schritte müssen für jede in der Schweiz in Verkehr zu bringende produktvariante individuell geschehen.
Wir unterstützten die vorgeschlagenen Prüfungsmethoden. Es handelt sich die der internehmen Prüfung um ein effizientes Verfahren sowohl für die Behörden als auch für die Hersteller respektive die Importeure.
Schliesslich möchten wir nochmals auf die Wichtigkeit einer angemessenen Information der Öffentlichkeit betreffend der LlP Standards hinweisen. obwohl LlP-konforme Zigaretten die Fähigkeit haben, von selbst zu erlöschen, dürfen Konsumentinnen und Konsumenten nicht davon ausgehen, dass es sich dabei um feuersichere" Zigaretten handelt. Jeder brennende Gegenstand ist eine potenzielle Brandquelle. Deshalb ist ein sachgerechter Umgang mit Zigaretten äusserst wichtig.